4,75 Promille beim Bewerbungsgespräch: Frau fährt betrunken ins Seniorenheim
Claudia Hoffmann4,75 Promille beim Bewerbungsgespräch: Frau fährt betrunken ins Seniorenheim
Eine 45-jährige Frau erschien zu einem Vorstellungsgespräch mit einem Blutalkoholwert von mehr als dem Vierfachen des gesetzlichen Grenzwerts. Sie war selbst mit dem Auto in das Seniorenheim gefahren, in dem das Gespräch stattfand. Der Vorfall führte später zu einem Gerichtsverfahren wegen Trunkenheit am Steuer.
Die Frau hatte sich mit ihrem eigenen Pkw zum Bewerbungsgespräch in dem Altenheim eingefunden. Bei ihrer Ankunft nahm die Personalverantwortliche starken Alkoholgeruch wahr und alarmierte umgehend die Polizei. Die Beamten maßen einen Blutalkoholgehalt von 4,75 Promille – ein Vielfaches über der erlaubten Grenze.
Ein Gericht sprach die Frau zunächst frei. Das Urteil wurde jedoch später aufgehoben, und sie wurde wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung möglich bleibt. Die Frau musste ein Bußgeld von 750 Euro zahlen und verlor ihren Führerschein für mindestens sechs Monate. Der Fall zeigt, wie schwerwiegend die Folgen von Alkohol am Steuer sein können – selbst in ungewöhnlichen Situationen. Sollte die Verurteilung angefochten werden, könnten sich die juristischen Auseinandersetzungen weiter hinziehen.






