Apothekenbelege 2025: Ohne vollständigen Namen droht Steuer-Nachteil
Neue Regeln für Apothekenbelege wirken sich 2025 auf Steuererklärungen aus
Ab 2025 müssen Steuerzahler darauf achten, dass auf Apothekenbelegen ihr vollständiger Name vermerkt ist, um medizinische Ausgaben von der Steuer absetzen zu können. Fehlt diese Angabe, können die Anträge abgelehnt werden – es sei denn, die Apotheke stellt eine korrigierte Version aus.
Strengere Anforderungen an Belege ab 2025 Damit Arzneimittelkosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, müssen Rechnungen künftig den vollen Namen des Steuerzahlers enthalten. Zudem sind die Bezeichnung des Medikaments, die Art des Rezepts sowie der Eigenanteil anzugeben. Sollte der Name fehlen, kann eine nachträglich berichtigte Fassung der Apotheke möglicherweise noch anerkannt werden.
E-Rezepte und ihre Folgen für die Steuer Die Umstellung auf das E-Rezept, das Anfang 2024 flächendeckend die rosaroten Papierrezepte ablöste, hat ebenfalls Auswirkungen auf die Steuererklärung. Nur Zuzahlungen für Medikamente, die direkt mit einer bestimmten Erkrankung zusammenhängen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden, zählen als absetzbare außergewöhnliche Belastungen.
Wichtige Hinweise für Steuerzahler Das Finanzamt erstattet nicht die vollen Kosten für medizinische Ausgaben. Stattdessen wird zunächst ein Eigenanteil abgezogen, der je nach Einkommen zwischen ein und sieben Prozent des Gesamtbruttoeinkommens beträgt. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026 – bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sie sich bis zum 28. Februar 2027.
Praktische Konsequenzen: Belege prüfen lassen Steuerzahler sollten ihre Apothekenbelege vor der Abgabe genau kontrollieren. Fehlende Angaben können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Allerdings können Apotheken auf Anfrage korrigierte Belege ausstellen. Das Finanzamt wird wie bisher einkommensabhängige Freibeträge anrechnen, bevor es medizinische Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anerkennt.






