Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungsparagraphen 188
Paul WagnerBaden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungsparagraphen 188
Baden-Württemberg und Sachsen fordern eine Reform von Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs. Das Gesetz stellt Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe, steht jedoch in der Kritik, weil es diesen zu weitreichenden Schutz gewährt. Die beiden Bundesländer setzen sich dafür ein, den Anwendungsbereich auf ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu beschränken.
Aktuell ermöglicht Paragraf 188 der Staatsanwaltschaft, auch ohne formelle Anzeige zu ermitteln. Zudem sind die Strafen höher als bei gewöhnlichen Beleidigungstatbeständen. Kritiker monieren, dass die Regelung Spitzenpolitiker vor notwendiger öffentlicher Debatte abschirme.
Justizminister Moritz Oppelt aus Baden-Württemberg schlägt vor, das Gesetz auf ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu begrenzen. Seiner Ansicht nach sollten Berufspolitiker öffentliche Kritik aushalten, ohne automatisch rechtlichen Schutz zu genießen. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter und plädiert dafür, den Straftatbestand vollständig abzuschaffen.
Die Forderung der Landesminister ist rechtlich nicht bindend. Änderungen am Strafgesetzbuch müssten vom Bundestag beschlossen werden. Ziel der Reform ist es, zu verhindern, dass ehrenamtliche Politiker wegen persönlicher Angriffe ihr Amt niederlegen. Der Anwendungsbereich von Paragraf 188 würde damit auf seine Kernbestimmungen reduziert. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Bundespolitikern.






