Baden-Württembergs Weinbau setzt 2027 auf Brachflächen für mehr Artenvielfalt
Claudia HoffmannBaden-Württembergs Weinbau setzt 2027 auf Brachflächen für mehr Artenvielfalt
Weinbau in Baden-Württemberg erhält ab 2027 neue Fördermöglichkeiten
Ab 2027 wird im Weinbau Baden-Württembergs ein neues Förderinstrument eingeführt: die "Brache im Weinbau" als Teil des FAKT-II-Programms. Mit dieser Maßnahme sollen Bodenqualität und biologische Vielfalt auf gerodeten Weinbergflächen gestärkt werden.
Die Initiative sieht finanzielle Unterstützung für Weingüter vor, die Produktionsflächen vorübergehend in blühende Brachflächen umwandeln. Bewerbungen sind derzeit noch nicht möglich, da die Maßnahme noch der EU-Genehmigung bedarf und erst 2027 startet.
Die neue Fördermaßnahme "Brache im Weinbau" (E16) ist in die GAP-Förderperiode 2023–2027 eingebettet. Sie richtet sich an gerodete Weinbergflächen, die aus der Produktion genommen wurden, sofern sie über eine ursprüngliche Pflanzerlaubnis verfügen. Weingüter können jährlich bis zu drei Hektar beantragen, wobei die Förderung mit 2.500 Euro pro Hektar dotiert ist.
Voraussetzung für die Förderung ist die Aussaat einer vorgefertigten, mehrjährigen Blühmischung (M3+) mit einer Dichte von 10–12 Kilogramm pro Hektar. Die Aussaat muss bis zum 15. Mai oder alternativ im Spätsommer oder Herbst des Vorjahres erfolgen. Ab dem zweiten Jahr muss die Fläche mindestens alle zwei Jahre gemulcht oder gemäht werden, wobei eine Beweidung außerhalb von Vogelschutzzeiten erlaubt ist.
Anträge werden über den Einheitsantrag im FIONA-System gestellt. Die Meldefrist für förderfähige Flächen endet am 31. Mai des Antragsjahres. Zudem gelten die allgemeinen FAKT-II-Regeln, darunter der Status als aktiver Landwirt, eine Mindestflächengröße von 0,01 Hektar und ein Mindestförderbetrag von 250 Euro pro Betrieb.
Die Maßnahme ist Teil der Bestrebungen, den Weinbau in der Region zu modernisieren. Bereits im Rahmen der GAP 2023–2027 wurden Anpassungen vorgenommen, um Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Nachhaltigkeit im Sektor zu fördern. Bisher hat jedoch noch kein Betrieb die Brachflächenregelung umgesetzt, da sie erst ab 2027 verfügbar sein wird.
Der Start der "Brache im Weinbau" ist für 2027 geplant, vorbehaltlich der EU-Zustimmung. Die Förderung beträgt 2.500 Euro pro Hektar für Weingüter, die bis zu drei Hektar gerodete Weinbergflächen in blühende Brachen umwandeln. Für die Bewilligung gelten spezifische Auflagen zu Aussaat, Pflege und Meldung. Da die Maßnahme erst mit dem nächsten Förderzeitraum beginnt, liegen bisher keine Anträge vor.






