08 May 2026, 18:16

Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung

Schwarz-weißer Architekturgrundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, mit detaillierten Layouts und Anmerkungen.

Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung

Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Änderungen an geplanter Besoldungsreform

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat weitreichende Nachbesserungen an der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Besoldungsreform für Bundesbeamte gefordert. Zwar befürwortet die Gewerkschaft höhere Einstiegsgehälter und den direkten Einstieg in die zweite Besoldungsstufe, warnt jedoch, dass zentrale Teile des Entwurfes verfassungswidrig seien. Die Organisation hat nun offiziell eine Überprüfung der Einkommensunterschiede und der Berechnungsmethoden für die Bezahlung verlangt.

Im Mittelpunkt der Bedenken des DBB stehen zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Laut eigener Analyse erfüllt der aktuelle Vorschlag nicht die geforderten Abstände in der B-Besoldung, insbesondere für Beamte in höheren Positionen. Dem Plan zufolge würden Beschäftigte in der B-Besoldungsgruppe geringere Gehaltserhöhungen erhalten als Kollegen in der A-Besoldung.

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Kritik übt der Verband auch an der vorgesehenen Lohnlücke von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4. Eine so geringe Differenz untergrabe seiner Ansicht nach eine faire Vergütung für höhere Verantwortung. Ein weiterer Streitpunkt ist die im Entwurf vorgesehene Abschaffung des Alleinverdienerprinzips, das bisher die Besoldung allein am individuellen Einkommen ausrichtete.

Stattdessen geht das neue System von einem Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr bei der Gehaltsberechnung aus. Der DBB lehnt diesen Ansatz ab und argumentiert, dass das Einkommen des Partners „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ liege und die Reform damit dessen Anspruch auf angemessene Bezahlung faktisch schmälere. Das Innenministerium lehnte auf Anfrage eine Stellungnahme zu den B-Besoldungsabständen ab.

Die Einwände des DBB zeigen tiefe Meinungsverschiedenheiten darüber, wie die Bezahlung von Bundesbediensteten strukturiert werden soll. Sollte die Reform unverändert umgesetzt werden, drohen Beamten in der B-Besoldung geringere Gehaltserhöhungen und engere Abstände zwischen den Stufen als beabsichtigt. Die Gewerkschaft besteht darauf, dass der Entwurf vor seiner Verabschiedung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden muss.

Quelle