Bundesverwaltungsgericht erlaubt Nürnberg den Verbleib im Bündnis gegen Rechtsextremismus
Nina BauerBundesverwaltungsgericht erlaubt Nürnberg den Verbleib im Bündnis gegen Rechtsextremismus
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Streit über die staatliche Neutralität im Kampf gegen die rechtsextreme AfD (Alternative für Deutschland) ein Urteil gefällt. Die Entscheidung erlaubt der Stadt Nürnberg, vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" zu bleiben – doch der Rechtsstreit ist damit noch lange nicht beendet.
Der Fall begann 2022, als der Nürnberger Kreisverband der AfD gegen die Mitgliedschaft der Stadt im Bündnis klagte. Nach Jahren mit Berufungsverfahren hat das Gericht die Sache nun zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
Auslöser war eine Beschwerde des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach im Jahr 2022. Die Partei argumentierte, die Beteiligung der Stadt verstoße gegen die politische Neutralitätspflicht. Das Bayerische Verwaltungsgericht wies die Klage zunächst ab, doch die AfD legte Berufung ein und erhielt 2024 Recht.
Nürnberg zog daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Am Donnerstag bestätigten die Richter die Position der Stadt teilweise und erlaubten ihr, vorläufig im Bündnis zu bleiben. Die Vorwürfe der AfD zur mangelnden Neutralität wiesen sie jedoch nicht vollständig zurück.
Das Bündnis, dem 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen angehören, erhält öffentliche Förderung – darunter 30.000 Euro jährlich von der Stadt Nürnberg und 10.000 Euro von der Metropolregion Nürnberg. Vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März hatte es eine Kampagne gestartet, in der es sich offen gegen die AfD positionierte.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall nun zurück an das Bayerische Verwaltungsgericht. Die Richter dort müssen erneut prüfen, welchen Hauptzweck das Bündnis verfolgt und welche Rolle Nürnberg darin spielt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Das Urteil ermöglicht Nürnberg zwar den Verbleib im Bündnis, lässt aber zentrale Fragen offen. Das bayerische Gericht muss nun klären, ob die Arbeit des Bündnisses die Grenzen der politischen Neutralität überschreitet. Bis dahin dauern der Rechtsstreit – und die Debatte über die staatliche Beteiligung an antirechtsextremen Initiativen – an.






