Doppelhaushalt 2027/2028: Steuern rauf, Rente flexibel, Bildung gestärkt
Lea HerrmannDoppelhaushalt 2027/2028: Steuern rauf, Rente flexibel, Bildung gestärkt
Die deutsche Bundesregierung hat die zentralen Eckpunkte des Doppelhaushalts für 2027/2028 finalisiert. Der Plan sieht weitreichende Änderungen bei Steuern, Renten und der Bildungsfinanzierung vor, während gleichzeitig in einigen Bereichen die Ausgaben gesenkt werden sollen.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung, den Rentenvorschriften und den Familienleistungsbeiträgen. Der Haushalt führt eine Erhöhung der Körperschaftsteuer für Unternehmen mit Gewinnen von über einer Million Euro ein. Dennoch profitieren Unternehmen insgesamt von einer Netto-Steuerentlastung in Höhe von rund 500 Millionen Euro. Zudem werden die direkten Subventionen bis Ende 2026 um 23 Prozent gekürzt und damit auf das Niveau von 2019 zurückgeführt.
Für Arbeitnehmer wird das gesetzliche Renteneintrittsalter künftig an die Lebenserwartung gekoppelt. Darüber hinaus müssen Beschäftigte ab 60 Jahren in den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) einzahlen. Arbeitgeber hingegen sehen ihre FLAF-Beiträge um mindestens einen Prozentpunkt sinken – eine Entlastung im Wert von zwei Milliarden Euro.
Der Bildungsbereich erhält zusätzliche Mittel: Für 2027 sind 130 Millionen Euro extra vorgesehen, für 2028 weitere 210 Millionen Euro. Zudem wird ab Herbst 2027 ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr eingeführt. Zur Stärkung der Haushaltsstabilität plant die Regierung Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für 2027 und 2,5 Milliarden Euro für 2028.
Die Haushaltsvereinbarung setzt klare finanzpolitische Ziele für die kommenden Jahre. Während Arbeitgeber von niedrigeren FLAF-Abgaben profitieren, müssen Unternehmen mit höheren Steuern auf hohe Gewinne rechnen. Gleichzeitig treten Reformen in Bildung und Rente in Kraft, begleitet von spürbaren Subventionskürzungen und Konsolidierungsbemühungen.






