Einigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich sinken ab 2028
Claudia HoffmannEinigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich sinken ab 2028
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Einigung folgt monatelangen Verhandlungen darüber, wie die daraus resultierende Finanzlücke geschlossen werden soll. Beide Seiten haben sich nun auf ein gemeinsames Finanzierungsmodell verständigt, um die Deckungslücke zu schließen.
Die Gespräche waren zunächst ins Stocken geraten, nachdem die Bundesregierung vorgeschlagen hatte, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen auszugleichen. Die Länder lehnten dies ab und argumentierten, die Kürzung sei eine Bundessache und mögliche Mindereinnahmen müssten ausgeglichen werden.
Laut der endgültigen Vereinbarung werden die Länder ein Drittel der durch die niedrigeren Beiträge entstehenden 200-Millionen-Euro-Lücke übernehmen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bestätigte, dass dies in Kombination mit weiteren Maßnahmen die 600-Millionen-Euro-Finanzierungslücke im FLAF schließe. Zum Paket gehören auch Mittel aus dem EU-Aufbaufonds NextGenerationEU, auf die die Länder seit Langem von Berlin gedrängt hatten.
Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erklärte, dass Länder und Gemeinden zur Finanzierung des FLAF beitragen würden. Die finanzielle Beteiligung der Länder ist jedoch nur bis 2028 befristet; eine umfassende Überprüfung ist im Rahmen der Verhandlungen über den neuen Länderfinanzausgleich ab 2029 vorgesehen.
Die Vereinbarung senkt die Arbeitgeberbeiträge ab 2028 und sichert die kurzfristige Finanzierung des FLAF. Die Länderbeteiligung ist vorübergehend, und künftige Verhandlungen über den Finanzausgleich werden über eine langfristige Einbindung entscheiden. Der Kompromiss beendet damit den Streit darüber, wer die Kosten für die Senkung der Lohnnebenkosten tragen soll.






