Emmendingen plant neue Gebühren für Obdachlosenunterkünfte ab Mai 2026
Claudia HoffmannEmmendingen plant neue Gebühren für Obdachlosenunterkünfte ab Mai 2026
Der Stadtrat von Emmendingen wird am 28. April 2026 über eine neue Gebührenordnung für Obdachlosenunterkünfte abstimmen. Falls die Änderungen angenommen werden, treten sie drei Tage später, am 1. Mai, in Kraft. Die angepassten Sätze sollen sämtliche wohnungsbezogene Kosten decken, ohne der Stadt zusätzliche Einnahmen zu bescheren.
Die geplanten Gebühren gelten für verschiedene Einrichtungen in der Stadt. In der großen Notunterkunft an der Bundesstraße werden die Bewohner etwa 439 Euro pro Person und Monat zahlen. In kleineren Einrichtungen richtet sich die Miete nach dem Quadratmeterpreis: "Am Sportfeld" kostet 22 Euro pro Quadratmeter monatlich, während in der "Hebelstraße 1" 22,50 Euro fällig werden.
Das neue Preismodell ist darauf ausgelegt, eine kostenneutrale Finanzierung zu gewährleisten. Das bedeutet, die Gebühren decken ausschließlich die notwendigen Ausgaben – darunter Miete, Nebenkosten, Wasser, Abfallentsorgung, Instandhaltung und Möblierung. Durch die Anpassungen entstehen der Stadt keine zusätzlichen Gewinne.
Die endgültige Entscheidung fällt in der Ratssitzung am 28. April. Bei einer Zustimmung gelten die neuen Sätze ab dem 1. Mai 2026. Die Bewohner von Obdachlosenunterkünften zahlen dann Beträge, die die vollen Kosten für Wohnraum und damit verbundene Leistungen widerspiegeln.






