Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen NS-Slogan in historischem Artikel
Nina BauerErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen NS-Slogan in historischem Artikel
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines Artikels, in dem ein historischer Slogan mit nationalsozialistischer Rhetorik wiedergegeben wurde. Der Fall folgt einem juristischen Präzedenzfall aus dem Jahr 2024, als der rechtsextreme Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung des Ausdrucks "Alles für Deutschland" in öffentlichen Reden verurteilt wurde. Die Ermittlungen werfen Fragen nach den Grenzen zwischen historischer Berichterstattung und verbotener Rede im Rahmen des deutschen Rechts auf.
Die Untersuchungen begannen, nachdem im Mai 2024 auf Achse des Guten ein Artikel mit dem Titel "Auch Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" erschienen war. Der Beitrag enthielt einen Auszug aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung "Das Reichsbanner", in dem der Slogan "Alles für Deutschland" verwendet wurde. Ein namentlich nicht bekannter Hinweisgeber meldete den Artikel bei "Hessen Gegen Hetze", einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) zusammenarbeitet. Der Fall wurde später an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet.
Achse des Guten, 2004 vom ehemaligen Der-Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet, erklärt, die Behörden hätten nur unvollständige Begründungen für die Ermittlungen geliefert. Die Redaktion des Blogs argumentiert, der Artikel falle unter die gesetzlichen Ausnahmen für politische Bildung und historische Berichterstattung.
Der rechtliche Rahmen verschärfte sich 2024, als Björn Höcke, ein führender AfD-Politiker, zweimal wegen der Verwendung desselben Slogans in Reden zu Geldstrafen verurteilt wurde. Das Urteil schuf einen Präzedenzfall, der Gerichte dazu veranlasste, ähnliche NS-zeitliche Parolen strenger zu prüfen. Bis 2025–2026 führte dies zu mehreren Verurteilungen und Verwarnungen wegen vergleichbarer rechtsextremer Rhetorik im öffentlichen Diskurs.
Die Ermittlungen gegen Achse des Guten dauern an, wobei die Behörden die genauen rechtlichen Gründe für die Zielrichtung gegen das Blog noch nicht konkretisiert haben. Nach deutschem Recht ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole dann erlaubt, wenn sie zu Bildungs- oder Berichtswecken erfolgt – doch der Fall verdeutlicht die wachsenden Spannungen darüber, wie historisch belastete Bezüge rechtlich bewertet werden. Das Ergebnis könnte die Grenzen der Meinungsfreiheit bei der Verwendung von Inhalten mit NS-Bezug weiter präzisieren.






