EU-Methanverordnung: Durchsetzung gestoppt – Gasversorgung geht vor Klimaschutz
Lea HerrmannEU-Methanverordnung: Durchsetzung gestoppt – Gasversorgung geht vor Klimaschutz
EU-Methanverordnung: Durchsetzung verzögert – Sorge um Gasversorgung bremst Sanktionen
Die seit August 2024 geltende Methanverordnung der EU wird bei der Umsetzung vorerst gebremst – aus Rücksicht auf die Stabilität der Gasversorgung. Ursprünglich sollten Verstöße mit Bußgeldern, Gewinnabschöpfungen und öffentlichen Warnungen geahndet werden. Doch die Regeln greifen nun erst, wenn die Behörden die Lage als gesichert einstuften. Der Kurswechsel folgt auf Warnungen aus der Wirtschaft und politischen Druck von außen.
Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, Methanemissionen entlang der gesamten Lieferkette zu messen und zu reduzieren. US-Firmen müssen zudem Lecks bei der Gasförderung stoppen, um weiterhin auf dem europäischen Markt verkaufen zu dürfen. Doch die Durchsetzung könnte nun ausgesetzt werden, falls Sanktionen die Versorgung gefährden.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte zuvor vor Risiken für die Gasversorgungssicherheit gewarnt. Lobbyverbände wie Eurogas hatten seit Langem Ausnahmen gefordert – mit dem Argument, harte Strafen könnten die Märkte destabilisieren. Die Europäische Kommission hat jedoch bisher nicht definiert, was genau als Krise gilt und wie lange Ausnahmen gelten sollen.
Kritik kommt von der Grünen-Europaabgeordneten Jutta Paulus, die den aufgeweichten Kurs als „katastrophales Signal“ brandmarkte. Der Richtungswechsel erfolgte, nachdem die Trump-Administration die EU ultimativ aufgefordert hatte, die Verordnung entweder abzuschaffen oder abzuschwächen. Nun sollen die Behörden jeden Einzelfall prüfen, um zu entscheiden, ob und wann Sanktionen verhängt werden.
Strafmaßnahmen nach der Methanverordnung bleiben vorerst ausgesetzt, bis die EU Entwarnung bei den Versorgungsrisiken gibt. Unternehmen müssen die Emissionsvorgaben zwar weiterhin einhalten, doch die Durchsetzung hängt von laufenden Bewertungen ab. Ungeklärt bleiben dabei zentrale Fragen – etwa die Kriterien für eine Krise oder die Dauer möglicher Ausnahmen.






