24 May 2026, 00:25

Familie löst Bahn-Chaos aus: Spaziergang auf Müngstener Brücke stoppt Züge für 41 Minuten

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Familie löst Bahn-Chaos aus: Spaziergang auf Müngstener Brücke stoppt Züge für 41 Minuten

Unbefugter Spaziergang einer Familie über die Müngstener Brücke sorgt für massive Zugausfälle

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Am Sonntag, dem 8. März, führte der unerlaubte Aufenthalt einer Familie auf der Müngstener Brücke zu erheblichen Behinderungen im Schienenverkehr. Nach Augenzeugenberichten befanden sich gegen 12:05 Uhr drei Personen in der Nähe der Gleise, woraufhin Rettungskräfte alarmiert wurden. Die Strecke zwischen Wuppertal und Solingen musste für 41 Minuten vollständig gesperrt werden.

Die Bundespolizei entdeckte um 12:09 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind im abgesperrten Gleisbereich. Die Beamten stoppten umgehend den Zugverkehr, während Einsatzkräfte eintrafen. Neben der Bundespolizei waren auch die Polizei Wuppertal sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid im Einsatz.

Die beiden Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie auf die Brücke geleitet. Die Behörden betonten jedoch, dass deutlich sichtbare Verbotszeichen vorhanden gewesen seien und unbedingt zu beachten seien. Infolgedessen leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unbefugten Betretens der Bahnanlage ein.

Die Kosten des Einsatzes summierten sich schnell. Die Bundespolizei verzeichnete Ausgaben in Höhe von 99,60 Euro, während die Feuerwehr Solingen rund 656 Euro für Fahrzeuge und Personal in Rechnung stellte. Die Stadt Solingen erließ zudem einen formellen Kostenbescheid nach Landesrecht und forderte je Schuldner 118,50 Euro. Die Behörden in Remscheid prüfen noch, ob sie ihre eigenen Einsatzkosten geltend machen – eine Entscheidung steht derzeit noch aus.

Der Vorfall führte nicht nur zu Verspätungen im Bahnverkehr, sondern auch zu finanziellen Belastungen für die Beteiligten. Die Behörden warnten eindringlich vor den Gefahren und rechtlichen Konsequenzen, die mit dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen einhergehen. Das Verfahren befindet sich weiterhin in der Anhörungsphase; die ausstehenden Gebühren sind noch nicht abgegolten.

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