GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren – doch Bundesländer streiten über Umsetzung
Lea HerrmannGEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren – doch Bundesländer streiten über Umsetzung
Deutschland hat mit der GEAS-Reform eine grundlegende Umgestaltung seines Asylsystems eingeleitet. Die Änderungen umfassen neue Screening-Verfahren und beschleunigte Abschieberegeln. Ziel ist es, die Bearbeitung zu beschleunigen – doch die Neuerungen haben unter den Bundesländern eine kontroverse Debatte ausgelöst.
Asylsuchende, die in Deutschland ankommen, durchlaufen künftig eine bundesweite polizeiliche Erstprüfung. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätskontrollen sowie ein neues Verfahren zur Erfassung besonderer Schutzbedürftigkeit. Solche systematischen Überprüfungen gab es bisher nicht.
Die Reform führt sogenannte Sekundärmigrationszentren ein, in denen Asylbewerber – insbesondere in Dublin-Fällen – in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt werden können. Zudem können Leistungen gestrichen oder Unterkünfte verweigert werden, wenn ein Dublin-Beschluss vorliegt. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass ein würdevoller Mindeststandard gewährleistet bleiben muss.
Ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht Abschiebungen unmittelbar nach einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Rechtsmittel haben dann keine aufschiebende Wirkung mehr. Die Reform sieht zudem ein schnelles Verfahren für Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent vor – das betrifft mehr als die Hälfte aller Fälle.
Einige Bundesländer wie Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt planen die Einrichtung solcher Zentren. Andere, darunter Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, lehnen dies ab. Gleichzeitig stärkt die Reform den Schutz für vulnerable Gruppen: Minderjährige erhalten nach zwei Monaten Zugang zu Schule und Krankenversicherung.
Kritiker bemängeln, dass die parallelen Systeme ineffizient sein und die Kosten steigen könnten.
Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylverfahren mit sich: schnellere Abläufe, strengere Kontrollen und besseren Schutz für besonders schutzbedürftige Personen. Ihre Umsetzung hängt jedoch von der Zusammenarbeit mit den Bundesländern ab – von denen einige Teile des Plans bereits abgelehnt haben.






