Gebühren-Chaos: Warum Außengastronomie in manchen Städten fast nichts kostet – und anderswo teuer bleibt
Lea HerrmannGebühren-Chaos: Warum Außengastronomie in manchen Städten fast nichts kostet – und anderswo teuer bleibt
Eine neue Analyse hat deutliche Unterschiede bei den Gebühren für Außengastronomie in deutschen Städten aufgedeckt. Die Studie untersuchte 24 Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern und stellte fest, dass einige Städte keine Gebühren erheben, während andere hohe Kosten verlangen. Die Ergebnisse haben Forderungen nach einer Reform laut werden lassen, um die angeschlagene Gastronomie zu entlasten.
Der Vergleich basiert auf den Gebührenordnungen der lokalen Sondernutzungssatzungen. Dabei zeigte sich, dass ein Fünftel der untersuchten Städte – darunter Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Eisleben – die Terrassennutzungsgebühren vollständig abgeschafft haben. In Wernigerode hingegen zahlen Gastronomen mit 1.163 Euro für einen Standardbetrieb die höchsten Abgaben – bedingt durch eine 2023 eingeführte Zusatzgebühr für die Bewirtschaftung des zentralen Marktplatzes.
Auch Lutherstadt Wittenberg und Halle (Saale) gehören mit 750 Euro bzw. 700 Euro zu den teuersten Standorten. Im Durchschnitt kostet eine 25 m² große Terrasse in einer frequenzstarken Innenstadtlage für die Saison von Mai bis September 328 Euro. Am unteren Ende der Skala liegen Schönebeck und Zeitz mit nur 52 Euro bzw. 56 Euro.
Der Bund der Steuerzahler argumentiert, dass ein Verzicht auf diese Gebühren die Innenstädte beleben würde, indem er die Außengastronomie fördert. Die Organisation weist zudem darauf hin, dass die Einnahmen aus Terrassennutzungsgebühren weniger als 0,05 Prozent der kommunalen Haushalte ausmachen – ihr Wegfall hätte also kaum finanzielle Auswirkungen.
Die Studie zeigt ein Flickwerk unterschiedlicher Regelungen: Während einige Städte die Gebühren bereits gestrichen haben, halten andere an hohen Kosten fest. Würden mehr Kommunen dem Beispiel von Merseburg und Sangerhausen folgen, könnten Gastronomen von geringeren Betriebskosten profitieren. Die Daten legen nahe, dass eine Reform für die Kommunalhaushalte kaum spürbare Folgen hätte.






