Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Paul WagnerGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Aussagen, die Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB gemacht hatte. Mit dem Urteil darf sie bestimmte Vorwürfe ohne rechtliche Konsequenzen wiederholen.
Der Streit hatte begonnen, als der RBB Ende 2023 über mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtete. Keine der Anschuldigungen stammte von Schedlich, doch der Sender entschuldigte sich später für seine Berichterstattung. Viele der Vorwürfe erwiesen sich schließlich als unbelegt, und Gelbhaar wies jede Schuld stets von sich.
Die Folgen der Vorwürfe kosteten Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025. Er verließ das Parlament bereits im folgenden Jahr vorzeitig. Das Oberlandesgericht Hamburg räumte zwar widersprüchliche Darstellungen ein, erlaubte Schedlich aber, an ihren ursprünglichen eidesstattlichen Aussagen festzuhalten.
Das Urteil klärt nicht den übergeordneten Streit um die Vorwürfe gegen Gelbhaar. Es bestätigt jedoch Schedlichs Recht, ihre unter Eid gemachten Aussagen zu wiederholen. Gelbhaars politische Karriere endete nach dem Skandal, während der RBB Teile seiner Berichterstattung zurückzog.






