08 June 2026, 22:13

Gericht verbietet Linkspartei Äußerungen über AfD-Politiker nach Parkinson-Streit

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht verbietet Linkspartei Äußerungen über AfD-Politiker nach Parkinson-Streit

Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und AfD-Politikern über angebliche Verspottung während einer Landtagssitzung gegen die Linke entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, dass zwei AfD-Abgeordnete die Parkinson-Symptome eines Linken-Politikers nachgeahmt hätten. Dreizehn AfD-Mitglieder hatten rechtliche Schritte eingeleitet, um Teile einer Pressemitteilung zu blockieren.

Das Oberlandesgericht Rostock gab den Klägern teilweise recht und untersagte der Linkspartei, bestimmte Aussagen erneut zu verbreiten.

Der Konflikt hatte im April 2025 begonnen, als der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Politikern vorwarf, während einer Sitzung seine Parkinson-Symptome imitiert zu haben. Die Linkspartei wiederholte die Vorwürfe später in einer Pressemitteilung. Daraufhin beantragten dreizehn AfD-Abgeordnete eine einstweilige Verfügung gegen zwei Kreisverbände der Linken.

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Das Gericht hatte bereits in einem früheren Urteil teilweise zugunsten der AfD entschieden und die Verwendung des Begriffs „politische und menschliche Arschlöcher“ verboten, andere Forderungen jedoch abgelehnt. Diesmal kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Linkspartei ihre Anschuldigungen nicht beweisen konnte. Sie verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und stellten die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe infrage.

Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, doch seien persönliche Beleidigungen zu weit gegangen. Die Rechte der Kläger seien durch die umstrittenen Aussagen rechtswidrig verletzt worden. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung, während sein Kollege Thore Stein der Linkspartei vorwarf, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um Reputationen zu schädigen.

Die Entscheidung verbietet der Linkspartei, die beanstandeten Passagen aus ihrer Pressemitteilung zu wiederholen. Die AfD-Abgeordneten haben damit rechtlichen Schutz gegen die Vorwürfe erwirkt. Der Fall zeigt die Grenzen zwischen politischer Kritik und persönlichen Angriffen im öffentlichen Amt auf.

Quelle