17 June 2026, 18:45

IMK verzichtet auf neue Maßnahmen gegen Gewalt und Pyrotechnik in Fußballstadien

Bericht: IMK verschiebt Entscheidung zu Pyrotechnik in Stadien

IMK verzichtet auf neue Maßnahmen gegen Gewalt und Pyrotechnik in Fußballstadien

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat beschlossen, vorerst keine neuen Maßnahmen gegen gewalttätige Ausschreitungen in Fußballstadien einzuführen. Diese Entscheidung fällt trotz anhaltender Bedenken hinsichtlich Pyrotechnik und Sicherheit bei Spielen. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul hatte sich wiederholt für eine strengere Durchsetzung von Regeln ausgesprochen.

Auf einer jüngsten Sitzung bestätigte die IMK, dass vorerst keine zusätzlichen Schritte zur Bekämpfung von Fußballgewalt ergriffen werden. Die Arbeitsgruppe „Fußball ohne Gewalt“ räumte zwar ein, dass Pyrotechnik weiterhin ein großes Sicherheitsproblem darstellt, wird aber zum jetzigen Zeitpunkt keinen neuen Durchsetzungsplan vorlegen. Das Thema wurde auf die Herbstkonferenz vertagt.

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Herbert Reul kritisierte den Schiedsrichter scharf, weil dieser das DFB-Pokalfinale im Mai trotz des Abbrennens von Pyrotechnik nicht unterbrochen hatte. Zudem äußerte er sich frustriert über die mangelnden Fortschritte bei der Bekämpfung von Stadiongewalt. Reul forderte die Vereine auf, die Kontrollen zu verschärfen, die Ultra-Fanbereiche zu durchsuchen und Videüberwachung einzusetzen, um zu verhindern, dass Gegenstände über Absperrungen geworfen werden.

Bisherige Bußgelder bei Verstößen gegen das Pyrotechnikverbot haben sich oft als wirkungslos erwiesen. Auch Pilotprojekte mit Pyrotechnik-Detektoren brachten bisher keine überzeugenden Ergebnisse. Selbst die Vorfälle beim DFB-Pokalfinale konnten die IMK nicht dazu bewegen, weitere Maßnahmen zu beschließen.

Die Innenministerkonferenz wird das Thema Pyrotechnik und Stadionsecurity im Herbst erneut aufgreifen. Bis dahin sollen die Vereine ihre eigenen Sicherheitsvorkehrungen verstärken. Der aktuelle Ansatz setzt auf bestehende Strafen und vereinsinterne Lösungen statt auf neue bundesweite Regelungen.

Quelle