31 May 2026, 02:13

Immobilienfirma kassiert Rekordstrafe wegen illegaler Mieterdaten-Sammlung in Baden-Württemberg

Eine Strafe von fast zwei Millionen Euro gegen BREBAU verhängt

Immobilienfirma kassiert Rekordstrafe wegen illegaler Mieterdaten-Sammlung in Baden-Württemberg

Ein Immobilienverwalter in Baden-Württemberg wurde mit einer Strafe von 1,9 Millionen Euro belegt, weil das Unternehmen illegal sensible Mieterdaten verarbeitet hat. Die BREBAU GmbH hatte Angaben zu Hautfarbe, religiösen Überzeugungen und Gesundheitszustand gesammelt und gespeichert – Informationen, für deren Erhebung es nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur in seltenen Fällen eine rechtliche Grundlage gibt. Zudem verhinderte das Unternehmen, dass Mieter Einsicht in ihre eigenen Akten erhielten, und verstieß damit gegen die Transparenzpflichten.

Die Ermittlungen ergaben, dass die BREBAU GmbH über 9.500 Datensätze von potenziellen Mietern ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet hatte. Mehr als die Hälfte dieser Daten fiel in die besonderen Kategorien der DSGVO, zu denen ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung und Krankengeschichte zählen. Das Unternehmen zeichnete sogar irrelevante persönliche Merkmale wie Frisuren, Körpergeruch und Auftreten auf – Details, die in keinem Zusammenhang mit Mietverträgen stehen.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Imke Sommer, betonte, dass der Kernzweck der DSGVO darin bestehe, Diskriminierung zu verhindern, indem die Erhebung solcher sensiblen Daten streng eingeschränkt werde. Die Verarbeitung dieser Kategorien sei nur in seltenen, gerechtfertigten Ausnahmefällen zulässig. Die Vorgehensweise der BREBAU GmbH widersprach diesen Schutzvorgaben direkt.

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Neben der rechtswidrigen Datensammlung behinderte das Unternehmen auch Betroffene dabei, ihr Auskunftsrecht wahrzunehmen und zu erfahren, welche persönlichen Daten über sie gespeichert waren. Diese Weigerung, Transparenz herzustellen, verstieß zusätzlich gegen die DSGVO-Pflichten und führte zu dem hohen Bußgeld.

Die Strafe in Höhe von 1,9 Millionen Euro unterstreicht die strengen Grenzen, die die DSGVO beim Umgang mit sensiblen Daten setzt. Die Behörden in Baden-Württemberg bestätigten, dass die Praktiken des Unternehmens – sowohl bei der Datenerhebung als auch bei der Transparenz – zentrale Datenschutzbestimmungen verletzten. Das Urteil macht deutlich: Persönliche Daten, die keinen legitimen geschäftlichen Zweck erfüllen, dürfen ohne explizite rechtliche Grundlage nicht verarbeitet werden.

Quelle