Jahrelanger Streit um mangelhaften Fahrsilo endet mit Teilurteil
Claudia HoffmannJahrelanger Streit um mangelhaften Fahrsilo endet mit Teilurteil
Ein langjähriger Rechtsstreit um einen mangelhaften Fahrsilo hat nun endlich ein Ende gefunden. Der Fall begann, als ein Landwirt 2010 Baumängel an einem neu errichteten Überfahrsilo entdeckte. Nach Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen fiel am 27. November 2025 das endgültige Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg.
Der Streit nahm im September 2010 seinen Anfang, als ein Bauunternehmen für den Landwirten einen Überfahrsilo fertigstellte. Kurz darauf traten Risse und unebene Flächen auf. Besorgt über die Schäden leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um den Zustand des Silos begutachten zu lassen.
2015 reichte der Landwirt eine Klage über 120.000 Euro ein, um die vorläufigen Reparaturkosten zu decken. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Bauunternehmen legte jedoch Berufung ein, woraufhin der Fall erneut geprüft wurde.
Der Bundesgerichtshof entschied später, dass das Unternehmen unabhängig von der Nutzungsdauer des Silos oder dessen Zustand nach den Reparaturen vollumfänglich für die Mängelbeseitigung verantwortlich sei. Dennoch reduzierte das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem endgültigen Urteil die zugesprochene Summe um ein Drittel. Das Gericht begründete dies damit, dass der Landwirt einen Teil der Kosten tragen müsse, da der Silo über Jahre hinweg vor der Reparatur genutzt worden sei.
Der unter dem Aktenzeichen VII ZR 112/24 geführte Fall endete mit einem Teilerfolg für den Landwirten. Die gekürzte Entschädigung spiegelt die Entscheidung des Gerichts wider, die langjährige Nutzung des Silos vor der Instandsetzung zu berücksichtigen. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall dafür, wie eine geteilte Verantwortung in ähnlichen Streitfällen über Baumängel angewendet werden könnte.






