21 March 2026, 14:15

Klinik zahlt für Rezept eines toten Krebspatienten – und schafft Präzedenzfall

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Menge, die Steuerzahler sparen werden, da Medicare niedrigere Verschreibungspreise aushandeln kann" mit einem Logo.

Klinik zahlt für Rezept eines toten Krebspatienten – und schafft Präzedenzfall

Bayerische Krebsklinik muss Kosten für Rezept eines verstorbenen Patienten zurückzahlen

Eine bayerische Krebsklinik wurde verurteilt, die Kosten für ein Medikament zu erstatten, das für einen Patienten verschrieben wurde, der bereits 17 Tage zuvor verstorben war. Das Urteil erging vom Sozialgericht München, nachdem eine Apotheke das Medikament Pamorelin trotz des Todes des Patienten ausgegeben hatte.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Kommunikationslücken zwischen Gesundheitseinrichtungen und die finanziellen Risiken, denen Kliniken ausgesetzt sind, wenn Rezepte ohne ausreichende Prüfung ausgestellt werden.

Der Vorfall begann damit, dass die Klinik Pamorelin, ein Krebsmedikament, verschrieb – ohne zu wissen, dass der Patient bereits verstorben war. Die Apotheke gab das Medikament aus, und die Krankenkasse übernahm zunächst die Kosten. Später erklärte das Gericht die Verschreibung jedoch für ungültig und entschied, dass die Klinik die Ausgaben zurückerstatten muss.

Die Richter wiesen darauf hin, dass Onkologen zwar unter finanziellem Druck stünden, eine bessere Praxisorganisation den Fehler jedoch hätte verhindern können. Ein einfacher Anruf zur Bestätigung des Patientenzustands, so ihre Empfehlung, hätte die unnötige Verschreibung vermieden. Das Gericht betonte zudem, dass nach dem Tod eines Patienten keine abrechenbaren Leistungen mehr erbracht werden dürfen – selbst wenn der Arzt vom Ableben nichts wusste.

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Für die Zukunft gibt es die Hoffnung, dass die elektronische Patientenakte (ePA) solche Fehler verhindern könnte. Bei vollständiger Einführung könnte das System Ärzte automatisch benachrichtigen, wenn ein Patient in ihrer Behandlung verstirbt. Allerdings ist die Nutzung der ePA bisher gering: Bis 2023 setzten sie nur etwa 1 % der Patienten ein. Ab 2025 ist eine verpflichtende Einführung für alle geplant, doch wie sich dies auf onkologische Kliniken auswirken wird, bleibt unklar.

Die Klinik muss nun die Rezeptkosten zurückzahlen – ein Präzedenzfall für ähnliche Fälle. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Überprüfungsverfahren vor der Verordnung von Behandlungen.

Da sich die ePA noch in der Anfangsphase befindet, könnten Kliniken weiterhin auf manuelle Kontrollen angewiesen sein, um finanzielle Strafen für vermeidbare Fehler zu vermeiden.

Quelle