23 April 2026, 20:15

Lörrach führt strenge Sperrbezirksverordnung ab April 2026 ein

Titelblatt eines alten Buches mit dem Titel "Gesetze und Verordnungen, erlassen und festgesetzt von dem Bürgermeister, Alderman und Commonality der Stadt New York."

Lörrach führt strenge Sperrbezirksverordnung ab April 2026 ein

Neue Sperrbezirksverordnung in Lörrach ab 28. April 2026

Der Stadtrat von Lörrach führt am 28. April 2026 eine überarbeitete Sperrbezirksverordnung ein. Die aktualisierten Regelungen sollen die rechtlichen Grenzen für Prostitution klarer definieren und gleichzeitig bestimmte Gebiete vor damit verbundenen Aktivitäten schützen. Die Maßnahmen wurden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg entwickelt.

Die neue Verordnung verbietet die Straßenprostitution in der gesamten Stadt. Zudem sind Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten untersagt. Nur in zwei speziell festgelegten Industriegebieten dürfen solche Einrichtungen betrieben werden.

Prostitutionsdienstleistungen in Privatwohnungen ("Incall") bleiben grundsätzlich erlaubt, können jedoch mit Einschränkungen verbunden sein. Nicht explizit geregelt sind hingegen Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden. Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor.

Die Verordnung tritt offiziell in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht wird. Stadtvertreter betonen, dass die Änderungen Rechtssicherheit mit dem Schutz sensibler Standorte in Einklang bringen sollen.

Die überarbeiteten Bestimmungen beschränken prostitionsnahe Betriebe auf zwei Industriegebiete. Straßenstrich wird stadtweit untersagt, während Incall-Dienstleistungen möglichen Auflagen unterliegen. Die Verordnung ist das Ergebnis einer abgestimmten Zusammenarbeit zwischen Kommunalverwaltung, Polizei und regionalen Behörden.

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