Mainz ändert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen statt Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat nach Gesprächen mit lokalen Hotels und anderen Beteiligten ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. In der neuen Fassung geht die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste über. Die Behörden bezeichnen die Änderungen als fairen und praktikablen Kompromiss.
Die überarbeitete Satzung enthält eine zentrale Neuerung: Künftig zahlen die Gäste die Beherbergungsabgabe – nicht mehr die Unternehmen. Diese Anpassung erfolgte nach Rückmeldungen aus der Hotellerie und anderen betroffenen Kreisen.
Zusätzlich wurde eine Übergangsregelung eingeführt. Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Steuer erst ab dem 31. März 2027 erheben. Damit erhalten die Betriebe Zeit, sich auf das neue System einzustellen.
Der aktualisierte Entwurf wird am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. In der Sitzung entscheidet sich, ob die Satzung in ihrer aktuellen Form weiterverfolgt wird.
Falls der Entwurf angenommen wird, treten die neuen Regeln nach der Prüfung in Kraft. Die Gäste übernehmen dann die Steuerzahlung, während Unternehmen mit älteren Verträgen vorübergehend befreit bleiben. Die Stadt erwartet, dass die Änderungen die Einhaltung der Vorschriften für lokale Hotels erleichtern.






