Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht
Eine neue EU-Richtlinie schreibt Unternehmen nun vor, auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren Stornierungsbutton für Online-Verträge einzubinden. Die Regelung tritt am 19. Juni in Kraft, doch ihre Umsetzung hängt davon ab, wie jeder Mitgliedstaat sie in nationales Recht überführt.
Deutschland hat die Richtlinie bereits in seine Gesetzgebung übernommen und den Stornierungsbutton für Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit verpflichtend eingeführt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Button leicht zugänglich ist – analog zum Prozess des ursprünglichen Vertragsabschlusses.
Der Button selbst ändert nichts am bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht, das weiterhin 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt gilt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Bei einer digitalen Stornierung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Andere EU-Länder werden die Vorgabe erst umsetzen, sobald sie die Richtlinie in nationales Recht überführt haben.
Ziel der neuen Regelung ist es, die Vertragskündigung für Online-Käufer zu vereinfachen. Unternehmen in Deutschland müssen sich ab dem 19. Juni daran halten, während andere EU-Staaten je nach eigenem Zeitplan folgen werden. Das Fehlen des Buttons könnte die Widerrufsfrist für Verbraucher deutlich verlängern.






