17 March 2026, 18:20

Neue Steuerregelung 2025: Unternehmen profitieren bei Elektro-Dienstwagen

Plakat wirbt mit einer Steuergutschrift von bis zu 7.500 USD für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektrofahrzeugs.

Neue Steuerregelung 2025: Unternehmen profitieren bei Elektro-Dienstwagen

Ab Juli 2025 tritt eine neue Steuerregelung in Kraft, die es Unternehmen ermöglicht, den Großteil der Kosten für elektrische Dienstwagen bereits im ersten Jahr abzuschreiben. Die Änderung gilt jedoch nur für gekaufte Fahrzeuge. Auch geleaste Elektroautos können unter bestimmten Bedingungen begünstigt werden.

Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen 75 Prozent des Kaufpreises eines elektrischen Dienstwagens im ersten Jahr steuerlich geltend machen. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungsätze auf 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und schließlich 2 Prozent. Mit dieser Regelung soll die Umstellung auf Elektrofahrzeuge in Unternehmensflotten beschleunigt werden.

Die Sonderabschreibung gilt in der Regel nur für direkte Käufe. Allerdings können auch Unternehmen profitieren, die Elektroautos leasen – vorausgesetzt, es handelt sich um einen Vollamortisationsvertrag. Bei solchen Verträgen decken die Leasingraten sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierungskosten ab.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Genauere Zahlen dazu, wie viele deutsche Unternehmen im Jahr 2023 oder 2024 Vollamortisationsverträge für Elektroautos genutzt haben, liegen nicht öffentlich vor. Das Finanzministerium schätzt jedoch, dass es Tausende solcher Verträge gibt, gestützt auf die steigenden Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen in Unternehmensflotten – allein in den letzten zwei Jahren waren es über 300.000. Unklar bleibt jedoch, wie viele davon auf Leasingverträge entfallen und welche Steuervergünstigungen damit verbunden sind.

Die angepasste Abschreibungsmethode soll die Steuerlast für Unternehmen verringern, die Elektroautos kaufen. Sie gilt für Anschaffungen ab Mitte 2025. Auch geleaste Fahrzeuge können begünstigt werden, sofern die Leasingbedingungen die Kriterien eines Vollamortisationsvertrags erfüllen.

Quelle