Niedersachsen vereinheitlicht Arzneimittelversorgung für Vertragsärzte ab Juli 2023
Paul WagnerNiedersachsen vereinheitlicht Arzneimittelversorgung für Vertragsärzte ab Juli 2023
Neues Abkommen zu Arzneimittelversorgung für Vertragsärzte in Niedersachsen unterzeichnet
Ein neues Abkommen zur Arzneimittelversorgung für Vertragsärzte in Niedersachsen ist finalisiert worden. Die Vereinbarung, die zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen unterzeichnet wurde, tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Sie ersetzt ein Flickwerk veralteter Regelungen durch ein einheitliches, standardisiertes Rahmenwerk für Apotheken, die Praxismedikamente im gesamten Bundesland ausliefern.
Die bisherigen Bestimmungen wären eigentlich erst am 31. Dezember 2025 ausgelaufen und hätten eine vertragliche Lücke in der Arzneimittelversorgung riskiert. Das neue Abkommen verhindert diese Unterbrechung, indem es klare Vorgaben für die Abgabe von Fertigarzneimitteln und Praxisbedarf einführt – darunter Behandlungen und Notfallmaterialien, die für mehrere Patienten genutzt werden.
Im Rahmen des einheitlichen Vertrags erhalten Apotheken eine Vergütung für Impfstofflieferungen in zwei Stufen. Die Zahlungen beginnen bei 0,80 Euro pro Dosis und steigen auf 1,00 Euro, sobald die vertraglich festgelegten Ziele erreicht sind. Zudem gelten standardisierte Prioritätsregeln, um eine gleichmäßige Verteilung der Medikamente zu gewährleisten.
Die Vereinbarung gilt ausschließlich für Niedersachsen und ändert nichts an den Abrechnungspraktiken in anderen Bundesländern. Jede Region behält weiterhin eigene separate Verträge mit Apothekerverbänden und Krankenkassen.
Das neue System schafft eine stabile Struktur für Apotheken und Ärzte in Niedersachsen. Es sichert die unterbrechungsfreie Versorgung mit Praxismedikamenten und führt ein gestuftes Vergütungsmodell für Impfstofflieferungen ein. Der Vertrag bleibt mindestens bis zum 1. Juli 2026 in Kraft.