23 April 2026, 10:18

Polizei NRW scheitert teilweise an Barrierefreiheit – BITV 2.0 nicht vollständig erfüllt

Whiteboard mit dem Text "Beyond Blended Accessibility", einer Globuszeichnung und Pfeilen in verschiedene Richtungen.

Polizei NRW scheitert teilweise an Barrierefreiheit – BITV 2.0 nicht vollständig erfüllt

Die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen wurde einer Barrierefreiheitsprüfung nach deutschen Vorschriften unterzogen. Zwar erfüllt ein Teil der Seite die Anforderungen der BITV 2.0 sowie der WCAG 2.1 auf Stufe AA, doch bestehen weiterhin erhebliche Mängel. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Die Prüfung ergab, dass grundlegende strukturelle Elemente oft fehlen oder falsch eingesetzt werden. Listen sind beispielsweise nicht mit den korrekten Listentags codiert, sondern basieren stattdessen auf Div-Elementen. Auch Überschriften folgen keiner logischen Hierarchie – Ebenen werden übersprungen oder falsch gekennzeichnet.

Bei visuellen und interaktiven Elementen zeigen sich weitere Defizite. Die Tastaturnavigation leidet unter zu geringem Kontrast, der mit einem Verhältnis von unter 3:1 die geforderte Sichtbarkeit des Fokus unterschreitet. Bilder und Grafiken verfügen zwar teilweise über Alternativtexte, doch sind die Beschreibungen entweder unpassend oder in der falschen Sprache verfasst.

Multimediale Inhalte sind ebenfalls nicht vollständig barrierefrei. Stumme Videos bieten weder Textalternativen noch Audiospuren, während bei Audio-Dateien Transkripte vollständig fehlen. Zwar existieren Untertitel für Videos, doch sind die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten schlecht erkennbar.

Auch Formulare bereiten Probleme, da viele Eingabefelder nicht korrekt mit Beschriftungen verknüpft sind. Dadurch fällt es Nutzenden, die auf assistive Technologien angewiesen sind, schwerer, die erforderlichen Informationen zu verstehen und einzugeben.

Die nur teilweise erfüllten Barrierefreiheitsstandards zeigen klaren Handlungsbedarf auf. Durch die Korrektur der strukturellen Auszeichnung, der Kontrastverhältnisse und der Alternativinhalte für Multimedia ließe sich die Plattform näher an eine vollständige Konformität mit BITV 2.0 und WCAG 2.1 Stufe AA heranführen. Solche Anpassungen würden Menschen mit Behinderungen den Zugang deutlich erleichtern.

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