Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckel der Linkspartei
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem ersten Versuch gescheitert, einen Gehaltsdeckel in der Linkspartei zu stoppen. Der von der Parteiführung vorangetriebene Plan sieht vor, dass Abgeordnete nicht mehr als den Lohn eines durchschnittlichen Arbeitnehmers verdienen dürfen. Ramelow hält den Vorstoß für verfassungswidrig und hat nun weitere rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Mittelpunkt des Streits steht ein Antrag, der die Gehälter von Linkspartei-Mitgliedern im Bundestag und im Europäischen Parlament begrenzen soll. Die Parteispitze will erreichen, dass diese Politiker nicht mehr als ein durchschnittliches Arbeitnehmergehalt beziehen. Ramelow lehnte den Vorschlag ab und reichte einen Eilantrag bei der Bundesschiedskommission der Partei ein, um die Abstimmung auf dem anstehenden Parteitag zu blockieren.
Das Schiedsgericht wies seinen Antrag zurück. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Ramelow keine ausreichende rechtliche Handhabe für ein Einschreiten habe, da der Antrag noch nicht formal beschlossen worden sei. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, hieß es in der Begründung, sein Begehren sei nach einer vorläufigen Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unzulässig.
Unhbeeindruckt legte Ramelow gegen das Urteil des Schiedsgerichts Berufung ein. Die FAZ berichtete zudem, die Richter hätten infrage gestellt, ob sein Antrag die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfülle. Der Gehaltsdeckel-Antrag bleibt damit vorerst auf der Tagesordnung des Parteitags, wo die Delegierten über sein Schicksal entscheiden werden.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts lässt den Gehaltsdeckel-Vorschlag vorerst bestehen. Ramelows Berufung wird nun darüber entscheiden, ob die Abstimmung wie geplant stattfindet. Sollte der Deckel beschlossen werden, hätte dies direkte Auswirkungen auf die Einkommen von Linkspartei-Abgeordneten auf nationaler und europäischer Ebene.






