Streit um Beleidigungsklauseln: Soll Paragraf 188 vor der Justizministerkonferenz fallen?
Paul WagnerStreit um Beleidigungsklauseln: Soll Paragraf 188 vor der Justizministerkonferenz fallen?
Debatte über Deutschlands Beleidigungsklauseln spitzt sich vor Justizministerkonferenz in Hamburg zu
Vor der anstehenden Justizministerkonferenz in Hamburg erhitzt sich die Diskussion über Deutschlands Beleidigungstatbestände. Politiker sind uneins, ob Paragraf 188 – der Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens unter Strafe stellt – reformiert oder abgeschafft werden soll. Aktuelle Fälle und steigende Fallzahlen befeuern die Debatte.
Im Mittelpunkt stehen zwei Abschnitte des Strafgesetzbuchs: Paragraf 185, der allgemeine Beleidigungen regelt, und Paragraf 188, der sich speziell gegen Schmähungen von Politikern richtet. Günter Krings (CDU) schlägt vor, Paragraf 188 zu streichen, dafür aber die Strafen in Paragraf 185 zu verschärfen. Constanze Geiert (CDU) hingegen plädiert für eine Reform von Paragraf 185 und entweder die Abschaffung oder Einschränkung von Paragraf 188.
Ein jüngst verhandelter Fall, in dem jemand wegen der Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ (Lügner) zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat den Reformdruck erhöht. Statistiken zeigen, dass die Ermittlungsverfahren nach Paragraf 188 stark zugenommen haben – von 2.600 Fällen im Jahr 2025 auf 4.500 in den letzten Jahren.
Gegen eine Streichung von Paragraf 188 sprechen sich etwa Carmen Wegge (SPD) aus, die betont, dass die Regelung Kommunalpolitiker und Bürgermeister vor Hetze schütze. Auch Kathrin Wahlmann (SPD) setzt sich für den Erhalt des Paragrafen ein und warnt vor den Folgen einer Abschaffung. Erik Marquardt (Grüne) hingegen befürwortet die Streichung von Paragraf 188, betont aber gleichzeitig die Notwendigkeit, Politiker vor Bedrohungen und Gewalt zu schützen.
Die Justizministerkonferenz wird sich in Kürze mit der Zukunft von Paragraf 188 befassen. Angesichts steigender Fallzahlen und kontroverser Positionen könnte das Ergebnis die Art und Weise verändern, wie Beleidigungen gegen öffentliche Persönlichkeiten geahndet werden. Die Entscheidung könnte zudem weitreichende Auswirkungen auf eine umfassendere Reform der deutschen Beleidigungstatbestände haben.






