Turnhallennutzung 2026/2027: Jetzt bewerben – Frist endet am 15. Mai
Landkreis Schmalkalden-Meiningen startet Bewerbungsverfahren für Turnhallennutzung im Schuljahr 2026/2027
Vereine können ab sofort ihre Anträge für die Belegung von Turnhallen im Schuljahr 2026/2027 einreichen. Die Frist für die Antragstellung läuft vom 15. April bis zum 15. Mai 2026. Die Verwaltung betont, wie wichtig die Einhaltung der Termine für eine faire und effiziente Planung ist.
Nur das offizielle Formular des Landkreises wird akzeptiert. Jeder Antrag muss folgende Angaben enthalten: - Name der gewünschten Turnhalle - Vereinsdaten (Name, Anschrift) - Kontaktdaten von Vereinsvorsitzendem und Trainer - Anzahl der Sportler - Präferierter Wochentag und Uhrzeit - Ein Alternativtermin
Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Kreisverwaltung warnt, dass eine Nichteinhaltung der Frist bis zum 15. Mai 2026 zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann. Die genehmigten Anträge bilden die Grundlage für den endgültigen Belegungsplan der Sporthallen.
Wichtig für Vereine in Meiningen und Schmalkalden: Anträge für Turnhallen in diesen Städten müssen separat bei den jeweiligen Stadtverwaltungen eingereicht werden. Alle anderen Anträge sind an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Bau und Gebäudemanagement, zu richten.
Der Landkreis setzt auf klare Regeln, um einen reibungslosen Ablauf der Vergabe zu gewährleisten. Vereine, die die Vorgaben einhalten, haben die Chance, dass ihre Wünsche für das kommende Schuljahr berücksichtigt werden. Die finalen Belegungspläne werden nach Ende der Bewerbungsfrist veröffentlicht.






