Urteil im Prozess um tödliche Schüsse auf Geschäftspartner erwartet
Am kommenden Mittwochnachmittag erwartet ein 51-jähriger Mann das Urteil im Prozess um die tödliche Erschießung seines Geschäftspartners im April 2023. Die Staatsanwaltschaft hat 15 Jahre Haft gefordert und argumentiert, die Tat sei vorsätzlich begangen worden, lehnt es jedoch ab, von Mord zu sprechen. Die Verteidigung hingegen besteht darauf, dass es sich um eine impulsive Handlung gehandelt habe, und plädiert für eine mildere Strafe von fünf Jahren.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Streit über Auslandsinvestitionen sowie angebliche Drohungen zwischen den beiden Männern. Der Angeklagte behauptete, er habe in einer "Kurzschlussreaktion" gehandelt, getrieben von Angst und Wut während der Auseinandersetzung. Später zeigte er im Gerichtssaal Reue und bat die Familie des Opfers um Vergebung.
Die Staatsanwaltschaft strebt eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung an und räumte ein, dass bestimmte Aspekte an Mord erinnerten, lehnte diese Einstufung jedoch letztlich ab. Die Behauptung der Verteidigung, die Schüsse seien unüberlegt abgegeben worden, wies sie zurück. Unterdessen betonte der Anwalt der Opferfamilie, es habe sich um eine "gezielte und skrupellose Hinrichtung" gehandelt, und forderte eine Verurteilung wegen Mordes. Als Beweis für die Absicht verwies er auf die drei abgefeuerten Schüsse.
Das Gericht hatte zuvor Forderungen abgelehnt, die Anklage fallen zu lassen oder die Tat statt als vorsätzliche Tötung als Mord zu werten. Die Verteidigung widersprach der Darstellung einer "hinrichtungsartigen" Tat und argumentierte, es gebe keine Beweise dafür, dass das Opfer im Stehen in den Kopf geschossen worden sei. Trotz der widersprüchlichen Argumente hielt der Angeklagte daran fest, dass seine Handlung nicht kaltblütig geplant gewesen sei.
Die Richterin wird das Urteil am Mittwochnachmittag verkünden. Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung drohen dem Mann bis zu 15 Jahre Haft, wobei die Verteidigung auf eine Strafmilderung drängt. Die Entscheidung wird davon abhängen, ob das Gericht den Schuss als spontane Tat oder als gezielte, vorbedachte Handlung bewertet.






