US-Gericht stoppt Klage gegen Daimler wegen argentinischer Menschenrechtsverstöße
Nina BauerUS-Gericht stoppt Klage gegen Daimler wegen argentinischer Menschenrechtsverstöße
Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem richtungsweisenden Fall zugunsten des deutschen Automobilherstellers Daimler AG entschieden, in dem es um Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen ging. Mit dem Urteil wird argentinischen Klägern der Weg verwehrt, das Unternehmen in Kalifornien wegen angeblicher Verstöße in Argentinien zu verklagen. Die Entscheidung setzt zudem strengere Grenzen dafür, in welchen Bundesstaaten internationale Konzerne in den USA verklagt werden können.
Im Fall Daimler AG gegen Bauman ging es um die Frage, ob Daimlers Verbindungen zu Kalifornien ausreichten, um dort einen Prozess zu rechtfertigen. Die Kläger, argentinische Staatsbürger, warfen dem Unternehmen vor, in Menschenrechtsverletzungen während der autoritären Militärdiktatur in Argentinien in den 1970er- und 1980er-Jahren verwickelt gewesen zu sein. Sie argumentierten, Daimlers beträchtliche Umsätze in Kalifornien machten das Unternehmen dort quasi "zu Hause" – und ermöglichten somit die Klage.
Das Oberste Gericht wies diese Argumentation einstimmig zurück. Es urteilte, dass ein Unternehmen nur dann der allgemeinen Gerichtsbarkeit eines Bundesstaats unterliegt, wenn seine Verbindungen zu diesem Staat so kontinuierlich und systematisch sind, dass er faktisch als sein "Heimatstaat" gelten kann – in der Regel beschränkt auf den Ort der Gründung oder den Hauptsitz. Das Gericht präzisierte, dass allein hohe Umsätze diesen Maßstab nicht erfüllen, und kehrte damit von einer weiter gefassten "Geschäftstätigkeits"-Doktrin ab.
Richterin Sonia Sotomayor stimmte zwar dem Ergebnis zu, kritisierte jedoch die Begründung. Sie argumentierte, die Entscheidung schütze große multinationalen Konzerne unangemessen vor rechtlicher Verantwortung. Das Urteil erschwert es nun, ausländische Unternehmen in US-Gerichten für Handlungen zu belangen, die in keinem Zusammenhang mit dem jeweiligen Bundesstaat stehen.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Fall die Hürden für die Begründung der Gerichtsbarkeit über ausländische Mutterkonzerne erhöht. Dies wird voraussichtlich Auswirkungen auf künftige Klagen gegen international tätige Unternehmen in den USA haben.
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist die Klage der argentinischen Geschädigten in Kalifornien endgültig gescheitert. Zudem wird eingeschränkt, in welchen Bundesstaaten ausländische Konzerne in den USA verklagt werden können – hierfür sind nun engere Verbindungen als bloße hohe Umsätze erforderlich. Das Urteil dürfte prägend für die Behandlung ähnlicher Fälle in der Zukunft sein.