Verbot von Muslim Interaktiv: Warum Hamburgs Extremismus-Debatte jetzt endet
Paul WagnerVerbot von Muslim Interaktiv: Warum Hamburgs Extremismus-Debatte jetzt endet
Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz stufte die Vereinigung Muslim Interaktiv im Mai 2024 als „gesichert extremistisch“ ein. Die Entscheidung folgte auf wiederholte politische Initiativen, die ein Verbot des Vereins forderten – sowohl CDU als auch AfD hatten auf kommunaler und Bundesebene entsprechende Schritte angemahnt.
Im April 2024 brachte die Hamburger CDU einen Antrag auf Verbot von Muslim Interaktiv ein, der jedoch an der Ablehnung von SPD und Grünen scheiterte. Einen Monat später reichte die AfD-Fraktion einen eigenen Antrag ein, um die Organisation zu verbieten. Parallel dazu legte die CDU im Juni 2024 auf Bundesebene einen weiteren Antrag vor, der sich gegen den „politischen Islam“ richtete. Darin wurden Maßnahmen wie Vereinsverbote, Verschärfungen im Strafrecht und der Entzug der Staatsbürgerschaft für doppelte Staatsangehörige vorgeschlagen, die eine islamistische Gottesherrschaft propagieren. Auch dieser Antrag wurde von der regierenden Koalition abgelehnt.
Am 13. Juni 2024 lehnte der Bundestag den AfD-Antrag auf ein Verbot von Muslim Interaktiv ab. Politiker wie Ali Al-Dailami von der BSW und der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries begründeten öffentlich, warum ihre Parteien gegen das beantragte Verbot stimmten. Die Gruppe stand in der Kritik, weil sie das Ziel verfolgte, den Islam als einziges gesellschaftliches Modell zu etablieren und dabei staatlichen Einfluss zurückwies. Ein Video, das Baumann an diesem Tag auf Facebook veröffentlichte, verbreitete sich später online – bezog sich jedoch auf eine überholte Entscheidung, da Muslim Interaktiv schließlich im November 2025 verboten wurde.
Die Organisation wurde im November 2025 offiziell verboten, womit die vorherigen politischen Debatten gegenstandslos wurden. Das Verbot spiegelte die Bedenken wegen ihrer extremistischen Einstufung und des Vorhabens wider, die staatliche Autorität zu untergraben. Mit dem Inkrafttreten der Entscheidung verloren alle früheren Anträge und Diskussionen ihre Bedeutung.
