16 March 2026, 20:15

62-Jährige scheitert mit Bürgergeld-Klage trotz Millionen-Erbe vor Gericht

Ein altes Buch mit floralem Design auf dem Cover, betitelt mit "Die Betrugereierten der Bank fürs", vor schwarzem Hintergrund.

62-Jährige scheitert mit Bürgergeld-Klage trotz Millionen-Erbe vor Gericht

Eine Frau aus Stuttgart hat ihren Rechtsstreit um den Bezug von staatlichen Sozialleistungen verloren, nachdem sie ein beträchtliches Vermögen geerbt hatte. Die 62-Jährige, die als selbstständige Fitnesslehrerin arbeitete, hatte trotz Immobilienbesitzes, Investitionen und weiterer wertvoller Vermögenswerte Bürgergeld (Bürgergeld) beantragt.

Ihr Antrag wurde sowohl vom Jobcenter als auch vom Gericht abgelehnt. Beide Instanzen urteilten, dass ihre finanzielle Situation sie von staatlicher Unterstützung ausschließe.

Die Klägerin hatte mehrere Immobilien geerbt, darunter zwei Häuser im Wert von 627.000 Euro und 340.000 Euro, eine Eigentumswohnung sowie Investmentportfolios im Wert von über 90.000 Euro. Hinzu kamen weitere Vermögenswerte wie Gemälde, Möbel, Münzen und ein Auto. Nach der Erbteilung belief sich ihr Anteil auf mehr als 642.000 Euro; eine Immobilie hatte sie bereits für 112.500 Euro verkauft.

In ihrem Bürgergeld-Antrag argumentierte sie, sie habe nicht sofortigen Zugang zu allen geerbten Vermögenswerten. Zudem behauptete sie, einige Immobilien müssten vor einem Verkauf oder einer Vermietung kostspielig saniert werden. Das Gericht wies diese Einwände jedoch zurück und stellte fest, dass ihr Vermögen ausreiche, um ihren Lebensunterhalt zu decken.

Das Urteil betonte, dass Personen mit erheblichen liquiden oder verwertbaren Vermögenswerten keinen Anspruch auf Sozialleistungen hätten. Falls Vermögen innerhalb der Bewilligungsfrist in angemessener Weise in Bargeld umgewandelt werden könne, komme allenfalls ein Darlehen – nicht jedoch eine direkte Leistung – infrage. Das Gericht präzisierte zwar nicht die genauen Kriterien für eine Darlehensgewährung in Baden-Württemberg, bestätigte aber die Entscheidung des Jobcenters, den Antrag abzulehnen.

Die Entscheidung unterstreicht die geltenden Regelungen, die es Vermögenden untersagen, staatliche Sozialhilfe zu beziehen. Das geerbte Vermögen der Klägerin – einschließlich Immobilien und Investitionen – wurde als ausreichend eingestuft, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die für Juli 2026 geplanten Sozialreformen könnten weitere Änderungen bringen, doch die aktuellen Vorschriften bleiben bei der vermögensbasierten Anspruchsberechtigung streng.

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