976 Menschen nutzen Sachsen-Anhalts neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderungen
Lea Herrmann976 Menschen nutzen Sachsen-Anhalts neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderungen
Seit November 2024 haben in Sachsen-Anhalt 976 Menschen ihr rechtliches Geschlecht nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen. Das Gesetz ermöglicht es Personen, ihre Einträge ohne aufwendige Begutachtungen anzupassen. Laut Behörden handelt es sich bei den meisten Antragstellenden um Erwachsene; nur ein kleiner Teil betrifft Minderjährige.
Die Landesregierung bestätigte, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes 976 Personen ihre Geschlechtseintragungen korrigiert haben. Davon seien etwa 40 minderjährig, wie der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler mitteilte. Die genaue Zahl der Minderjährigen unterliegt jedoch der Vertraulichkeit.
Die meisten Fälle bei unter 18-Jährigen betrafen Änderungen von weiblich zu männlich. Das Gesetz erlaubt zudem eine zweite Anpassung nach einer einjährigen Wartefrist. Die Behörden verzeichneten vier solche Folgeänderungen, gaben jedoch nicht an, ob die Betroffenen zu ihrem ursprünglichen Eintrag zurückkehrten oder sich für "divers" oder "kein Eintrag" entschieden.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform positiv. Die Umsetzung verlaufe reibungslos, und es gebe bisher kaum Komplikationen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des rechtlichen Geschlechts in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Zwar machen Erwachsene den Großteil der Fälle aus, doch auch einige Minderjährige haben das neue Verfahren bereits genutzt. Weitere Änderungen sind nach einem Jahr möglich – bisher haben dies jedoch nur wenige in Anspruch genommen.






