03 April 2026, 04:15

Apotheken erhalten mehr Zeit für Chargendokumentation bei Blistermedikamenten

Blisterpackung weißer Pillen mit aufgedrucktem Text auf schwarzem Hintergrund.

Apotheken erhalten mehr Zeit für Chargendokumentation bei Blistermedikamenten

Apotheken in Deutschland haben nun mehr Zeit, sich an neue Vorschriften zur Dokumentation von Chargennummern bei blisterverpackten Medikamenten anzupassen. Eine aktuelle Vereinbarung zwischen Gesundheitsbehörden und Krankenkassen verlängert eine Übergangslösung bis Ende 2026. Die Änderung soll die Herausforderungen bei der Erfassung von Data-Matrix-Codes für diese Rezepte erleichtern.

Hintergrund ist eine gesetzliche Anforderung im Zusammenhang mit E-Rezepten, bei der fehlende Chargenangaben zu Rückforderungen durch die Krankenkassen führen können.

Zum 1. Januar 2024 hatten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) die Erste Änderung der Arzneimittel-Abrechnungsvereinbarung finalisiert. Diese Aktualisierung behob Schwierigkeiten bei der Protokollierung von Data-Matrix-Codes für blisterverpackte Arzneimittel, insbesondere in der häuslichen Pflege. Die rechtliche Grundlage für diese Regelungen findet sich in § 2 Absatz 2 Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung.

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Ursprünglich durften Apotheken bis zum 30. Juni 2025 statt einer Chargennummer den Platzhalter "STELLEN" verwenden. Die Frist wurde zunächst bis Ende 2025 verlängert, nun gilt die Übergangslösung bis zum 31. Dezember 2026. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bestätigte, dass die Übergangsregelung für 2026 bestehen bleibt und so weitere Entlastung schafft.

Der Platzhalter muss exakt "STELLEN" lauten – jede Abweichung kann zu Nichtkonformität führen. Fehlt dieser Begriff oder eine gültige Chargennummer, können Krankenkassen Zahlungen für Medikamente mit Authentifizierungspflicht zurückfordern. Gleichzeitig setzen Unternehmen wie die Strelen Control Systems GmbH moderne Werkzeuge ein, etwa die Software MVTec HALCON, um Data-Matrix-Codes in hoher Geschwindigkeit zu scannen. Ihre Systeme helfen, die Anforderungen der EU-Fälschungsschutzrichtlinie zu erfüllen, indem sie eine zuverlässige Code-Erfassung für die Lieferketten-Dokumentation gewährleisten.

Die verlängerte Frist gibt Apotheken bis Ende 2026 Zeit, dauerhafte Lösungen für die Chargendokumentation umzusetzen. Bis dahin bleibt der Platzhalter "STELLEN" eine gültige Alternative. Die Vereinbarung verringert akute finanzielle Risiken und fördert gleichzeitig die Einführung automatisierter Scantechnologien, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Quelle