03 April 2026, 20:18

Apotheken fordern Reform: Schluss mit den Rückforderungs-Streitigkeiten der Krankenkassen

Außenansicht des 'The Generics Pharmacy'-Ladens mit umliegenden städtischen Elementen unter einem klaren blauen Himmel.

Apotheken fordern Reform: Schluss mit den Rückforderungs-Streitigkeiten der Krankenkassen

Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) fordert grundlegende Änderungen bei der Abwicklung von gesetzlichen Zuzahlungen in Apotheken. Nach den aktuellen Regelungen sehen sich Apotheken häufig mit langwierigen Streitigkeiten über sogenannte Nullgebühren-Rückforderungen konfrontiert – Forderungen von Krankenkassen, bereits geleistete Zuzahlungen zurückzuerstatten, selbst wenn kein Fehler vorliegt. Der BVVA plädiert nun dafür, dass die Krankenkassen diese Zuzahlungen selbst verwalten sollten, um die Apotheken zu entlasten.

Nullgebühren-Rückforderungen sind für Apotheken in ganz Deutschland längst zum Alltag geworden. Krankenkassen verlangen regelmäßig die Rückerstattung von Zuzahlungen, selbst in Fällen, in denen die Patientenrechte unberührt bleiben. Der BVVA betont, dass diese Forderungen Apotheken zu zeitaufwendigen Widerspruchsverfahren und Rechtsstreitigkeiten zwingen und so unnötigen Druck erzeugen.

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Der Verband kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen das Problem nicht ausreichend lösen. Zwar legen Rahmenverträge einige Vorgaben fest, doch nutzen Krankenkassen weiterhin Schlupflöcher und alternative Begründungen, um Rückforderungen durchzusetzen. Laut BVVA hinken gesetzliche und vertragliche Schutzmechanismen der wachsenden Zahl an Streitfällen hinterher.

Um den bürokratischen Aufwand zu verringern, schlägt der BVVA mehrere Reformen vor. Ein zentraler Vorschlag ist die Verlängerung der Standard-Gültigkeitsdauer von Rezepten auf einen vollen Monat sowie feste Abgabefristen für andere Rezeptarten. Zudem soll die Zahl der Pflichtschulungen und speziellen Personalanforderungen in Apotheken reduziert werden.

Darüber hinaus empfiehlt der BVVA, bundesweit einheitliche Preise für von Apotheken abgegebene Hilfsmittel auszuhandeln. Dazu sollten Gespräche zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (DAV) geführt werden. Ziel ist es, klarere und fairere Preisregelungen zu schaffen und Streitigkeiten über Erstattungen zu minimieren.

Die rechtliche Entwicklung in diesem Bereich bleibt jedoch uneinheitlich. Zwar haben einzelne Gerichtsurteile – wie ein Beschluss von 2022 zu Krankengeldansprüchen eines Lkw-Fahrers oder eine Entscheidung von 2018 zu Lohnfortzahlungen bei Minijobbern – verwandte Themen gestreift, doch seit 2015 gibt es weder eine klare Linie noch richtungsweisende Urteile. Der BVVA besteht darauf, dass punktuelle Korrekturen nicht ausreichen und eine umfassende Reform notwendig ist.

Die Vorschläge des BVVA zielen darauf ab, die Abläufe in Apotheken zu vereinfachen und überflüssige Konflikte mit den Krankenkassen zu vermeiden. Würden die Änderungen umgesetzt, würde die Verantwortung für die Einziehung von Zuzahlungen von den Apotheken auf die Kassen übergehen, und es gäbe klarere Regeln für Rezepte und Preise. Der Verband setzt sich weiterhin für weitreichende gesetzliche Reformen ein, um die anhaltenden Probleme mit Nullgebühren-Rückforderungen zu lösen.

Quelle