Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte im Herbst 2024

Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte im Herbst 2024
Landwirte in Baden-Württemberg erhalten in diesem Herbst mehr Flexibilität bei der Ausbringung von Stickstoffdüngern. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine vorübergehende Anpassung der Sperrfristen für Dauergrünland, temporäres Grünland sowie Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen genehmigt. Die Änderung ermöglicht es, die Vorgaben besser an lokale Bedingungen und Wetterverläufe anzupassen.
Nach den neuen Regelungen können die Landratsämter den Beginn und das Ende der Düngeverbotszeiten um bis zu vier Wochen verschieben. Sie können Genehmigungen für einzelne Betriebe, Gruppen von Landwirten oder sogar allgemeine Verfügungen für größere Gebiete erteilen. Alle Entscheidungen müssen in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde getroffen werden, um den Umweltschutz zu gewährleisten.
Die endgültige Zustimmung für solche Verschiebungen liegt beim Landesagrarminister. Trotz der Flexibilisierung bleibt die Gesamtlänge der Sperrzeit unverändert – es ändert sich lediglich der Zeitraum. Die Behörden betonen, dass die Maßnahme Landwirten helfen soll, Stickstoff effizienter einzusetzen und dabei unterschiedliche Boden- und Wetterbedingungen zu berücksichtigen.
Durch die Anpassung können Landwirte Düngemittel nun zu besser geeigneten Zeitpunkten ausbringen, ohne dass sich die Dauer der Beschränkungen verkürzt. Die Landratsämter sind für die Bearbeitung der Anträge zuständig und arbeiten dabei eng mit den Wasserbehörden zusammen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Änderungen treten für die Düngearbeiten in diesem Herbst in Kraft.

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