29 March 2026, 20:16

Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Schnelltests zurückzahlen

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Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Schnelltests zurückzahlen

Ein COVID-19-Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Das Urteil erging vom Verwaltungsgericht München, das eine Entscheidung zur Streichung der Fördergelder für das Zentrum bestätigte. Im Mittelpunkt des Falls stehen Tests, die Anfang 2022 durchgeführt wurden, als die Einrichtung im Auftrag des Landratsamts Dachau arbeitete.

Das Testzentrum hatte seinen Betrieb im Dezember 2021 aufgenommen, nachdem es von den Dachauer Behörden beauftragt worden war. Bis März 2022 war es bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert. In dieser Zeit setzte die Einrichtung auf einen Speichel-Schnelltest (AT088/21) und beschaffte über 200.000 dieser Testkits.

Im April 2022 erhielt das Zentrum eine Kostenerstattung in Höhe von 95.000 Euro für seine Testleistungen. Später kamen jedoch Zweifel an der Zulässigkeit der verwendeten Tests auf. Die KV prüfte den Fall und widerrief im August 2023 die Bewilligung der Zahlung vollständig. Sie setzte die Servicegebühren und Materialkosten auf 0,00 Euro fest mit der Begründung, die Tests hätten nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

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Das Testzentrum klagte gegen diese Entscheidung. Doch das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab und bestätigte, dass die erbrachten Leistungen nicht erstattungsfähig seien. Folglich muss das Zentrum nun die vollen 95.000 Euro zurückerstatten.

Das Urteil beendet einen Streit über den Einsatz nicht zugelassener Tests während der Pandemie. Die Nutzung der Speichel-Testkits führte zur Streichung der Fördermittel und zur Rückforderungsanordnung. Ob es ähnliche Fälle in anderen deutschen Testzentren gibt, ist bisher nicht bekannt.

Quelle