Berliner Gericht bestätigt Kündigung des Pensionskassen-Chefs trotz Verfahrensfehlern
Paul WagnerBerliner Gericht bestätigt Kündigung des Pensionskassen-Chefs trotz Verfahrensfehlern
Berliner Arbeitsgericht bestätigt Kündigung des Chefs der Zahnärzte-Rentenkasse – trotz Verfahrensmängeln
Das Berliner Arbeitsgericht hat die Entlassung des Leiters der Pensionskasse der Berliner Zahnärztekammer für rechtmäßig erklärt, obwohl es formale Mängel im Verfahren gab. Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe der finanziellen Fehlverwaltung, durch die mögliche Verluste von über einer Milliarde Euro entstanden sein sollen. Die Behörden ermitteln nun wegen des Verdachts auf Korruption und Bestechlichkeit in Zusammenhang mit den Investitionen des Fonds.
Der ehemalige Geschäftsführer des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) hatte dem Gericht zufolge seine Position missbraucht, indem er in mehreren Unternehmen, in die der Pensionsfonds investiert hatte, gleichzeitig Führungspositionen innehatte. Sein Jahresgehalt betrug über 220.000 Euro. Bis zum endgültigen Wirksamwerden seiner Kündigung am 30. September 2026 bleibt er weiterhin auf der Gehaltsliste. Zwar hatte das Gericht die fristlose Entlassung zunächst wegen einer verpassten Frist für unwirksam erklärt, letztlich aber die ordentliche Kündigung als rechtens bestätigt.
Die Investitionen des Versorgungswerks, die eigentlich die Altersversorgung und Hinterbliebenenrenten Berliner Zahnärzte sichern sollten, erwiesen sich später als weit weniger wertvoll als angegeben. Diese Diskrepanz wirft Fragen nach einer Deckungslücke von über einer Milliarde Euro auf. Die VZB strebt nun zivilrechtliche Schritte an, um Verantwortliche für die Verluste zur Rechenschaft zu ziehen.
Parallel dazu hat die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Korruption eingeleitet. Der ehemalige Direktor war in mehreren mit den FondsInvestitionen verbundenen Unternehmen nicht nur als Geschäftsführer, sondern auch als Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied tätig. Wie viele Firmen genau betroffen sind, ist noch unklar; erste Verluste traten jedoch bereits 2025 zutage.
Sowohl das Versorgungswerk als auch der entlassene Direktor können gegen das Urteil vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einlegen. Die VZB hat zudem beim Berliner Kammergericht einen Antrag gestellt, um das Landgericht Berlin II als zuständiges Gericht für eine geplante Schadensersatzklage zu bestimmen.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt zwar die Kündigung, verschiebt deren Vollzug jedoch bis Ende 2026. Während die Pensionskasse weiter rechtliche Wege prüft, um die Verluste einzutreiben, untersucht die Staatsanwaltschaft mögliche Straftaten. Die Ergebnisse der Verfahren werden zeigen, ob für die Beteiligten weitere finanzielle oder juristische Konsequenzen folgen.






