BGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal zugunsten von Hexal und Sandoz
Nina BauerBGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal zugunsten von Hexal und Sandoz
Deutschlands höchstes Zivilgericht hat einen Schiedsspruch zugunsten der Pharmaunternehmen Hexal und Sandoz bestätigt. Im Mittelpunkt des Urteils steht ein langjähriger Streit mit einem chinesischen Lieferanten über verunreinigtes Valsartan, ein Blutdruckmedikament. Der Skandal war im Juni 2018 aufgeflammt, als in den Wirkstoffen des Arzneimittels gefährliche Verunreinigungen entdeckt wurden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage des Lieferanten ab und bestätigte damit sowohl die Zuständigkeit des Schiedsgerichts als auch die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung. Diese Entscheidung bringt Klarheit in einen Fall, der mit einem der größten Arzneimittel-Rückrufe der letzten Jahre verbunden ist.
Die Valsartan-Krise begann Mitte 2018, nachdem in Chargen des Medikaments Spuren von NDMA – einem wahrscheinlichen Karzinogen – nachgewiesen worden waren. Hexal und Sandoz, beide Teil des Novartis-Konzerns, zogen daraufhin 2.308 Chargen ihrer Generika in 23 Ländern zurück. Mindestens 15 weitere Generika-Hersteller, darunter Mylan, Teva und Aurobindo, ordneten ebenfalls Rückrufe an. Besonders betroffen waren die USA, die EU, Kanada und Australien.
Sandoz reichte später eine Schadensersatzklage gegen den chinesischen Lieferanten ein und forderte über 8,6 Millionen US-Dollar für entstandene Schäden sowie weitere 12,2 Millionen US-Dollar für künftige Haftungsansprüche. Der Lieferant bestritt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts mit dem Argument, dass die Schiedsklauseln im Rahmenliefervertrag einzelne Bestellungen nicht abdeckten. Der BGH wies diese Argumentation jedoch zurück und urteilte, dass es sich bei den Bestellungen nicht um eigenständige Geschäfte, sondern um Teile des übergeordneten Vertrags handelte.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Tochtergesellschaften des Lieferanten während der Verhandlungen ordnungsgemäß vertreten waren. Damit entfiel der Vorwurf eines Ungleichgewichts in der Verhandlungsmacht, was die ursprüngliche Entscheidung des Schiedsgerichts weiter stärkte. Der Schiedsspruch bleibt nun in vollem Umfang bestehen und beendet damit eine zentrale juristische Auseinandersetzung im Zuge des Skandals.
Unterdessen laufen in verschiedenen Gerichtsbarkeiten weiterhin Klagen betroffener Patienten. Viele verfolgen Schadensersatzansprüche gegen die Generika-Hersteller wegen angeblicher Gesundheitsschäden durch das verunreinigte Medikament.
Das Urteil des BGH bestätigt die Autorität des Schiedsgerichts und die zugesprochenen Entschädigungen an Hexal und Sandoz. Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Lieferkettenstreitigkeiten bei langfristigen Verträgen behandelt werden. Für Patienten und Hersteller bleiben die rechtlichen Folgen des Valsartan-Skandals jedoch weiterhin aktuell – weitere Verfahren sind weltweit noch anhängig.






