Brandenburg verbietet Richtern religiöse und politische Symbole im Gerichtssaal
Lea HerrmannBrandenburg verbietet Richtern religiöse und politische Symbole im Gerichtssaal
Brandenburg plant Gesetz: Richter und Staatsanwälte dürfen keine religiösen oder politischen Symbole tragen
Brandenburg will ein Gesetz einführen, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole während Gerichtsverhandlungen verbietet. Betroffen wären unter anderem Kopftücher, Kippas und Kreuze. Die Verantwortlichen begründen den Schritt mit der Notwendigkeit, die Neutralität und Unvoreingenommenheit der Justiz zu wahren.
Der Vorstoß für ein Neutralitätsgesetz folgt auf jahrelange Debatten über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Regelungen erlassen, um die Unparteilichkeit der Gerichte zu sichern.
Der brandenburgische Entwurf knüpft an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 an. Damals entschied das Gericht, dass sichtbar getragene religiöse Symbole bei Amtsträgern das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine gerechte Rechtsprechung untergraben könnten. Die rot-schwarze Landesregierung will nun verhindern, dass in Gerichtsverfahren der Eindruck von Befangenheit entsteht.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt die Pläne. Seiner Meinung nach sollte das Verbot auch auf Laienrichter und sogar sichtbare Tattoos ausgeweitet werden. Kirschnick berichtete zudem, dass in Brandenburg mindestens eine Referendarin den Wunsch geäußert habe, im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen – was zu einer besonderen Aufsicht geführt habe.
Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Termin für die formelle Einführung des Gesetzes genannt. Die Maßnahme wird jedoch bereits vom Landesrichterbund unterstützt.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Brandenburg sich anderen Bundesländern anschließen, die religiöse und politische Symbole in Gerichten einschränken. Ziel der Änderung ist es, das Prinzip der richterlichen Neutralität zu stärken. Ein konkreter Zeitplan für die Gesetzgebung steht bisher noch aus.






