16 March 2026, 22:16

Freiburger Gärtner entgeht Strafe trotz Sozialbetrugs und Schwarzarbeit

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Fabrik mit rauchenden Schornsteinen, umgeben von Gebäuden, Grünflächen und einem Zaun, mit dem Text "New York State Penitentiary" unten.

Freiburger Gärtner entgeht Strafe trotz Sozialbetrugs und Schwarzarbeit

Ein Unternehmer aus dem Gartenbau im Raum Freiburg ist einer Strafverfolgung entgangen, nachdem er Mitarbeiter nicht angemeldet und Sozialabgaben vorenthalten hatte. Das Amtsgericht Freiburg stellte das Verfahren ein – unter der Auflage, dass der Angeklagte 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt. Der Beschluss folgt einer Polizeikontrolle, bei der nicht gemeldete Arbeitskräfte in einem Firmenfahrzeug entdeckt worden waren.

Die Ermittlungen hatten begonnen, nachdem bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle zwei nicht angemeldete Mitarbeiter aufgefallen waren. Später stellten die Behörden fest, dass der Inhaber über einen Zeitraum von etwa 2,5 Jahren mehrere Beschäftigte nicht ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet hatte. Beiträge waren entweder gar nicht oder nur teilweise abgeführt worden, wodurch Lücken in den Unterlagen entstanden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und Untreue beantragt. Stattdessen stoppte das Gericht das Verfahren im Gegenzug für eine Spendenzahlung. Zudem wurde der Angeklagte verpflichtet, rückwirkend rund 10.000 Euro an ausstehenden Sozialabgaben zu begleichen.

Aus den offiziellen Unterlagen ging hervor, dass die gemeldeten Umsätze des Betriebs nicht mit der angegebenen Mitarbeiterzahl übereinstimmten. Diese Diskrepanz deutete auf nicht deklarierte Beschäftigungsverhältnisse hin, wobei keine weiteren Details zur Zahl der betroffenen Arbeitnehmer bekannt wurden. Aus öffentlichen Aufzeichnungen lässt sich nicht entnehmen, wie viele weitere Unternehmen in der Region in den letzten Jahren mit ähnlichen Ermittlungen konfrontiert waren.

Das Verfahren ist nun abgeschlossen, nachdem der Inhaber sowohl die Nachzahlung als auch die Spende geleistet hat. Die gerichtliche Entscheidung vermeidet zwar einen Prozess, stellt jedoch sicher, dass die ausstehenden Abgaben beglichen werden. Weitere Sanktionen oder Nachverfolgungsmaßnahmen wurden nicht angekündigt.

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