25 April 2026, 04:14

Freiburger Gericht bestätigt Streichung von Gehweg-Parkplätzen in der Reichsgrafenstraße

Eine lange Reihe von Polizeiwagen, die auf einer Straße vor dem Brandenburger Tor in Berlin, Deutschland, geparkt sind, mit Menschen auf Fahrrädern und Barrieren, Bäumen an den Seiten und einem Bogen mit Statuen im Hintergrund.

Freiburger Gericht bestätigt Streichung von Gehweg-Parkplätzen in der Reichsgrafenstraße

Klage gegen Entfernung von Gehweg-Parkplätzen in Freiburg abgewiesen

Eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße in Freiburg ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Beschwerde eines Anwohners ab, der die Entscheidung der Stadt anfocht. Der Fall wirft nun Fragen zu Parkrechten und der kommunalen Hoheit über öffentlichen Raum auf.

Der Streit entzündete sich, als die Freiburger Stadtverwaltung die langjährigen Parkstände entlang der Reichsgrafenstraße entfernte. Die Behörden argumentierten, es gebe kein gesetzliches Anrecht für Anwohner, direkt vor ihrer Haustür zu parken. Der Kläger entgegnete, die Stadt habe die Bedürfnisse verschiedener Verkehrsteilnehmer nicht angemessen abgewogen.

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Das Gericht lehnte beide Klagen des Anwohners ab – sowohl gegen das absolute Halteverbot als auch gegen das Verbot des Gehwegparkens. Zur Begründung verwies es auf die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2024, die die Befugnis der Kommunen stärken, öffentlichen Raum umzugestalten. Allerdings stellte das Gericht klar, dass Anwohner Maßnahmen verlangen können, wenn Gehwege durch Falschparker massiv blockiert werden.

Das Urteil betont, dass Behörden bei solchen Änderungen alle Interessen transparent abwägen und dokumentieren müssen. Trotz der Abweisung kündigte der Kläger an, die Zulassung einer Revision zu beantragen – was den Fall möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht bringen könnte.

Die Entscheidung bestätigt vorerst die Streichung der Parkplätze. Gleichzeitig setzt sie einen Präzedenzfall dafür, wie Städte öffentlichen Raum regeln dürfen, sofern sie klare Verfahren einhalten. Sollte die Revision stattfinden, könnte das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Interessenabwägung rechtmäßig erfolgte.

Quelle