Gericht gibt alleinerziehender Mutter Recht: Umzug in größere Wohnung muss bezahlt werden

Gericht gibt alleinerziehender Mutter Recht: Umzug in größere Wohnung muss bezahlt werden
Eine alleinerziehende Mutter hat einen Rechtsstreit gegen ein Jobcenter gewonnen, nachdem dieses ihre Umzugskosten nicht für eine Wohnung mieten wollte. Das Gericht urteilte, dass ihre aktuellen Wohnverhältnisse den grundlegenden Bedürfnissen ihrer Kinder nicht gerecht werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, wie sich beengte Wohnverhältnisse auf schulpflichtige Kinder auswirken.
Die Familie lebte in einer 58 Quadratmeter großen Wohnung, in der zwei Schulkinder ein winziges, nur neun Quadratmeter großes Zimmer teilten. Das Gericht bewertete diese Situation als unzureichend – insbesondere, weil die Kinder fürs Lernen und für Rückzugsräume mehr Platz benötigen. Der Schulbeginn wurde als entscheidender Faktor eingestuft, da er den Bedarf an einer angemessenen Umgebung erhöht.
In die Entscheidung flossen auch weitergehende Aspekte ein, darunter geschlechtsspezifische Dynamiken und der Mangel an Platz für alltägliche Aktivitäten. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg kam zu dem Schluss, dass die Wohnsituation inakzeptabel sei. Folglich wurde die Ablehnung des Jobcenters, den Umzug in eine andere Wohnung mieten zu genehmigen, aufgehoben.
Das Urteil bestätigt, dass schulpflichtige Kinder angemessene Wohnbedingungen benötigen, um ihren schulischen und persönlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Mutter erhält nun Unterstützung, um in eine geeignetere Wohnung mieten zu können. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über die Angemessenheit von Wohnraum für Familien.

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