29 March 2026, 16:17

Heino unterstützt entlassenen Feuerwehrmann mit umstrittenem Solidaritätskonzert

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Heino unterstützt entlassenen Feuerwehrmann mit umstrittenem Solidaritätskonzert

Ein Solidaritätskonzert für einen entlassenen Feuerwehrmann hat in Deutschland eine Debatte ausgelöst. Richard Mänder, ein Feuerwehrmann aus Bad Belzig, wurde nach dem Abspielen der verbotenen ersten Strophe der Nationalhymne von seiner Richtertätigkeit bei einer Feuerwehrmeisterschaft ausgeschlossen. Der deutsche Sänger Heino veranstaltete daraufhin ein Konzert zur Unterstützung, das etwa 800 Besucher anzog.

Der Streit begann, als Mänder bei einer Feuerwehrveranstaltung in Sachsen die erste Strophe des Deutschlandlieds spielte. Diese Strophe, die mit dem Missbrauch in der NS-Zeit verbunden wird, ist seit 1952 in der Öffentlichkeit rechtlich verboten. Nur die dritte Strophe gilt heute als offizielle Nationalhymne.

Der Deutsche Feuerwehrverband reagierte, indem er Mänder alle Richterämter entzog. Dieser bestreitet rechtsextreme Gesinnungen und bezeichnet die Sanktionen als ungerecht.

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Als Reaktion organisierte Heino – ein bekannter deutscher Sänger – ein Solidaritätskonzert in Bad Belzig. Auf dem Programm standen Lieder wie Schwarzbraun ist die Haselnuss, Einigkeit und Recht und Freiheit sowie Coverversionen wie Layla und Karamba, Karacho, ein Whiskey. Heinos Manager, Helmut Werner, bezeichnete das Konzert als Zeichen der Unterstützung für Mänder und wies politische Vorwürfe zurück.

Werner lehnte auch Behauptungen ab, Heino stehe rechtsextremen Ansichten nahe, und betonte, der Auftritt diene allein der Solidarität mit Mänder.

Das Konzert lockte rund 800 Menschen an und zeigt die anhaltende Diskussion über historische Symbole in Deutschland. Mänder bleibt von seinen früheren Aufgaben ausgeschlossen, während Heinos Engagement die Debatte in der Öffentlichkeit am Leben hält. Der Fall verdeutlicht die Empfindlichkeiten im Umgang mit den umstrittenen Strophen der Nationalhymne.

Quelle