21 April 2026, 00:22

Komponist Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform und warnt vor 70 Prozent Einnahmeverlust

Schwarze und weiße Notenblätter für Johann Sebastian Bachs Symphonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63, mit einem Stempel in der rechten unteren Ecke, der 'Di-Arezzo Co UK' lautet.

Komponist Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform und warnt vor 70 Prozent Einnahmeverlust

Der Komponist Peter Ruzicka geht rechtlich gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, vor. Er wirft dem Verband vor, dass die geplanten Reformen die Einnahmen der Komponisten um 70 Prozent kürzen und die Zukunft der ernsten Musik gefährden würden. Über die Änderungen soll auf der Mitgliederversammlung im Mai 2026 abgestimmt werden.

Ruzicka hat beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht. Seine Argumentation: Die GEMA-Reform verstoße gegen Diskriminierungsverbote und sei nicht ausreichend begründet. Die Folgen der Pläne seien seiner Ansicht nach irreversibel und würden viele Komponisten durch sinkende Tantiemen aus dem Abstimmungsprozess verdrängen.

Der Deutsche Komponistenverband unterstützt seine Position. Auch interne GEMA-Daten scheinen seine Vorwürfe zu stützen. Ruzicka treibt nun ein Missbrauchsverfahren und einstweilige Maßnahmen voran, um die Abstimmung zu stoppen.

Er warnt, dass die Reformen vor allem Nachwuchskomponisten hart treffen würde. Durch geringere Einnahmen könnten viele künftig nicht mehr stimmberechtigt in der GEMA-Mitgliederversammlung sein. Die geplanten Änderungen, so Ruzicka, gefährdeten das Überleben der ernsten Musik.

Der Konflikt wird auf der GEMA-Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 eskalieren. Falls die Reformen beschlossen werden, könnten die Tantiemen drastisch sinken und die Mitgliedsrechte neu geordnet werden. Das Ergebnis der Abstimmung wird zeigen, ob Ruzickas juristischer Widerstand weitere Unterstützung erhält.

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