24 March 2026, 22:15

Minimales Leck im stillgelegten AKW Philippsburg – doch wie gefährlich war es wirklich?

Gelbes Warnschild mit schwarzer "Strahlung Warnung"-Aufschrift und radioaktivem Symbol auf einem weißen Hintergrund.

Minimales Leck im stillgelegten AKW Philippsburg – doch wie gefährlich war es wirklich?

Kleines Leck im stillgelegten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg am 10. März 2026 entdeckt

An der stillgelegten Anlage Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde am 10. März 2026 ein geringfügiges Leck festgestellt. Durch Korrosion waren an zwei Rohrverbindungen eines Wassertanks, der zur Behandlung radioaktiver Abwässer dient, kleine Undichtigkeiten entstanden. Die Behörden bestätigten, dass weder für das Personal noch für die Bevölkerung oder die Umgebung eine Gefahr bestand.

Der Vorfall begann, als Mitarbeiter korrosionsbedingte Undichtigkeiten in einem System entdeckten, das für die Rückhaltung radioaktiver Stoffe ausgelegt ist. Die ausgetretene Flüssigkeit, die Spuren von Radioaktivität enthielt, floss über einen Bodenablauf zurück in das vorgesehene Abwassersystem der Anlage. Messungen zeigten, dass die Kontamination auf den unmittelbaren Bereich unter dem Leck beschränkt blieb.

Das Ereignis wurde nach den deutschen Meldepflichten für kerntechnische Anlagen als Kategorie N eingestuft, was eine standardmäßige Meldung erfordert. Zudem erhielt es die INES-Bewertung 0, was auf eine vernachlässigbare sicherheitstechnische Bedeutung hinweist. Techniker dichteten die Undichtigkeiten umgehend mit Schellen ab, um weiteres Austreten zu verhindern.

Mittlerweile sind Pläne für den zukünftigen Austausch des betroffenen Wassertanks in Kraft gesetzt. Das betroffene System spielt weder für die Reaktorkühlung noch für Notfallsicherheitsfunktionen eine Rolle – es dient ausschließlich der Behandlung und Rückhaltung radioaktiver Abwässer.

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Über die Abdichtung der Lecks und die geplante Erneuerung des Tanks hinaus waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Der Vorfall hatte keine messbaren Auswirkungen auf Mitarbeiter, Anwohner oder die Umwelt. Nach den deutschen Atomrechtvorschriften sind bei Ereignissen dieser geringen Schwere keine zusätzlichen Prüfungen vorgesehen.

Quelle