16 March 2026, 12:24

Neues Digitalgesetz: Wie die ePA und Telematikinfrastruktur das Gesundheitswesen verändern sollen

Ein Kreisdiagramm mit 'patientenzentrierter Versorgung' in der Mitte, unterteilt in vier farbige Abschnitte, jeweils mit einer Beschreibung der Versorgung.

Neues Digitalgesetz: Wie die ePA und Telematikinfrastruktur das Gesundheitswesen verändern sollen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Pläne für ein neues Digitale-Versorgung-Gesetz vorgestellt. Das geplante Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben – unter anderem durch die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Telematikinfrastruktur (TI). Die Reaktionen von Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen sowie Pflegeeinrichtungen fallen gemischt aus: Es gibt sowohl Zustimmung als auch Forderungen nach Nachbesserungen.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Stärkung der gematik, der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, die für die digitale Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland zuständig ist. Die 2004 gegründete Behörde hat ursprünglich die Telematikinfrastruktur (TI) konzipiert und verwaltet heute zentrale Anwendungen wie das E-Rezept, die ePA, KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und TIM (Telematikinfrastruktur-Module). Geplante Updates, die im OneRoadmap-Fahrplan bis 2027 festgehalten sind, umfassen unter anderem ZETA 2.0, KIM 1.5.5, HDDT 1.0 und ePA 3.2. Kritisch angesehen werden jedoch bisherige Probleme wie die zögerliche Einführung in Praxen, die Nutzung unstrukturierter PDF-Daten statt maschinell auswertbarer Formate sowie die finanzielle Belastung für Apotheken.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt zwar die Pläne zur Aufwertung der gematik, fordert aber eine eigenständige "elektronische Pflegeakte" als Ergänzung zur ePA. Ärztinnen und Ärzte zeigen sich verhalten optimistisch, verweisen jedoch auf wiederholte technische Störungen, die den Praxisalltag beeinträchtigen. Zudem stellt die KBV infrage, ob die geplanten ePA-Verbesserungen tatsächlich die benötigte Qualität und Funktionalität liefern werden.

Die AOK unterstützt die Erweiterung der ePA-Funktionen und befürwortet Vereinfachungen beim Authentifizierungsprozess. Positiv bewertet der Krankenkassenverband auch die Pläne für ein Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ), das Gesundheitsdaten besser nutzbar machen soll. Gleichzeitig fordert die AOK einen verbesserten Zugang zu Versichertendaten für das Versorgungsmanagement. Derweil wirft die Pflegebranche der Politik vor, ihre Belange zu vernachlässigen, und verlangt maßgeschneiderte digitale Lösungen für ihre spezifischen Anforderungen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit der TI, um Systemabstürze zu reduzieren und die Abläufe zu optimieren.

Ziel des Digitale-Versorgung-Gesetzes ist es, die IT-Systeme im deutschen Gesundheitswesen zu modernisieren – durch eine leistungsfähigere ePA, eine gestärkte gematik und eine effizientere TI. Während Krankenkassen und Ärzteschaft Potenzial erkennen, bleiben Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung, des Datenzugangs und der Unterstützung für die Langzeitpflege. Die finale Gesetzesfassung wird zeigen, wie diese Herausforderungen in den kommenden Jahren angegangen werden.

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