Ostersonntag 2026: Nur Brandenburg feiert gesetzlich – alle anderen müssen arbeiten
Nina BauerOstersonntag 2026: Nur Brandenburg feiert gesetzlich – alle anderen müssen arbeiten
Ostersonntag 2026 fällt auf den 5. April und markiert die Feier der Auferstehung Jesu Christi. Obwohl sich das Datum jährlich ändert – es kann zwischen dem 22. März und dem 25. April liegen – ist sein Status als gesetzlicher Feiertag in Deutschland uneinheitlich geregelt. Nur ein Bundesland, Brandenburg, anerkennt ihn 2026 als offiziellen freien Tag.
Der Termin für Ostersonntag richtet sich nach dem ersten Frühlingsvollmond, was die jährliche Verschiebung erklärt. Zwar wird das Fest bundesweit begangen, doch gilt es lediglich in Brandenburg als gesetzlicher Feiertag. In allen anderen Bundesländern müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Urlaub nehmen, wenn sie frei haben möchten.
Beschäftigte, die an Ostersonntag eingeteilt sind, können durchaus zur Arbeit verpflichtet werden. Wer jedoch arbeitet, hat Anspruch auf Ersatzruhetage – und das gilt deutschlandweit, selbst in Regionen, in denen der Tag kein offizieller Feiertag ist.
Auch in Österreich und der Schweiz ist Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag. In einigen Schweizer Kantonen kann er zwar arbeitsfrei sein, doch eine einheitliche Regelung gibt es nicht.
Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet Ostersonntag 2026 somit keinen automatischen freien Tag. Nur in Brandenburg ist er ein gesetzlicher Feiertag, während andere auf Urlaubstage oder Ausgleichsruhetage angewiesen sind. Die religiöse Bedeutung des Datums bleibt bestehen – die gesetzliche Anerkennung jedoch begrenzt.






