Rezeptabwicklung in Pflegeheimen wird digital – wer profitiert, wer zahlt?
Paul WagnerRezeptabwicklung in Pflegeheimen wird digital – wer profitiert, wer zahlt?
Ein neuer Gesetzentwurf soll die Abwicklung von Rezepten für Bewohner von Pflegeheimen in Deutschland reformieren. Künftig werden Ärzte Rezepte direkt an Apotheken übermitteln, wodurch der Umweg über die Pflegeheime entfällt, die die Rezepte bisher einsammeln und weiterleiten mussten. Die Maßnahme ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung.
Bisher sind Pflegeheime dafür zuständig, Rezepte zu sammeln und in Apotheken zu bringen. Das neue System schafft diesen Schritt ab und spart den Einrichtungen schätzungsweise 5 Millionen Euro. Allerdings verlagert sich der Aufwand damit in die Arztpraxen, die künftig die direkte Übermittlung – insbesondere von E-Rezepten – übernehmen müssen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rechnet durch das neue Verfahren mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro für die Praxen. Zudem warnt es vor einem höheren Verwaltungsaufwand für das Personal. Dennoch betrachtet das Ministerium die Regelung als Übergangslösung, bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in das spezielle digitale System eingebunden sind.
Technische Prüfungen sollen sicherstellen, dass Pflegeheime Benachrichtigungen über Rezepte erhalten – sofern die Bewohner nicht widersprechen. Insgesamt belastet die Reform jedoch den Haushalt: Die Nettokosten für den Staat belaufen sich auf 4,7 Millionen Euro.
Ziel der Änderung ist es, den Rezeptprozess für Pflegeheime und Apotheken durch weniger manuelle Schritte zu vereinfachen. Gleichzeitig bedeutet dies aber mehr Arbeit und höhere Kosten für die Arztpraxen. Langfristig plant die Regierung, die Pflegeheime innerhalb der nächsten fünf Jahre vollständig in das digitale System zu integrieren.






